Mehrere Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens in Schönefeld haben beantragt, den Eröffnungstermin am 3. Juni zu verschieben. In dem Antrag an das brandenburgische Verkehrsministerium machen sie geltend, noch nicht einmal die Hälfte der Anspruchsberechtigten hätten Schallschutzfenster erhalten. Das teilte die Anwaltskanzlei Baumann, die die Betroffenen vertritt, am Dienstag in Würzburg mit.

Nach den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses müsse der passive Schallschutz vor Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg gewährleistet sein, argumentieren die Antragsteller. Das Verkehrsministerium ist die Planfeststellungsbehörde.

Die Antragsteller, die laut Kanzlei auch vor Gericht gehen wollen, gehörten zu rund 12.000 Eigentümern, die eine fehlerhafte Vereinbarung zur Kostenerstattung erhalten hätten und deshalb auf den ihnen zustehenden Schallschutz noch warten müssten. Dies sei nicht zumutbar, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. Er forderte vom Ministerium einen „zeitlich befristeten Widerruf der gesamten Regelungen über den Flugbetrieb“.

dpa/tj