Das Bundesfinanzministerium meint es gut mit seinen Bürgern. Jahr für Jahr ersinnen die Finanzbeamten mehr oder weniger kniffelige Änderungen, um den Steuerzahlern die Abrechnung nicht zu einfach zu machen. Aber das soll ja bekanntlich geistig fit halten. Und das Ausfüllen der Bögen für das Jahr 2009 dürfte keine große Herausforderung darstellen. Denn allzu innovationsfreudig waren die Finanzbeamten nicht. Nichts desto trotz gibt es auch in der Steuererklärung für das Jahr 2009 einige Änderungen und neu konzipierte Bögen. „Insbesondere die Abrechnung von Kapitalerträgen stellt Steuerzahler vor ganz neue Herausforderungen“, sagt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg.

Doch davon sollte sich kein Steuerzahler ins Bockshorn jagen lassen. Denn wer sich vor der Abrechnung mit dem Fiskus drückt, verschenkt viel Geld. Im vergangenen Jahr überwiesen die Finanzämter in Berlin den Steuerbürgern im Schnitt 765 Euro. Für 2009 dürfte der Betrag deutlich höher liegen. Denn mit dem Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ und dem „Familienleistungsgesetz“ hat die Regierung für 2009 eine Reihe von Entlastungen verabschiedet.

Es gibt zahlreiche Änderungen

Der steuerfreie Grundbetrag wurde um 170 auf 7834 Euro angehoben und der Eingangsteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Zudem akzeptieren die Finanzbeamten seit 2009 höhere Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen. Steuerzahler, die eine Haushaltshilfe oder Handwerker für Arbeiten in den eigenen vier Wänden beschäftigt haben, können ganze 20 Prozent der Kosten mit dem Finanzamt verrechnen – je nach Beschäftigungsverhältnis zwar nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Aber auch die hat die Regierung großzügig angehoben. So können Steuerzahler beispielsweise künftig bis zu 4000 Euro für häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen abrechnen. Bislang lag die Grenze bei 1200 Euro.

Zudem hat der Fiskus den abzugsfähigen Betrag für Handwerkerkosten auf 1200 Euro verdoppelt (mehr dazu in Teil II der Serie). Auch können Steuerzahler für 2009 dem Finanzamt wieder einen höheren Prozentsatz ihrer Einzahlungen in die Altersvorsorge in Rechnung stellen. 2009 übernimmt der Fiskus 68 Prozent der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente – bis zu 13.600 Euro. Zudem können Steuerzahler neben Einzahlungen in die Altersvorsorge auch Beiträge für viele Versicherungen abrechnen. Daran hat sich im Vergleich zu 2008 nichts geändert. Doch die Abrechnung von Sonderausgaben wie Spenden und Vorsorgeaufwendungen haben die Beamten nun auf zwei Bögen verteilt. Sonderausgaben müssen auf Seite zwei des Hauptformulars angegeben werden, Vorsorgeaufwendungen in der neuen „Anlage Vorsorgeaufwand“ (mehr dazu in Teil II).

Wie Sie Ihre Kapitalerträge korrekt abrechnen

Nachdem die obersten Richter in Karlsruhe im Dezember 2007 die gekürzte Entfernungspauschale als verfassungswidrig monierten, hat die Regierung inzwischen die alte Rechtslage wieder hergestellt. Steuerzahler können also nach wie vor den einfachen Weg zur Arbeit ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent abrechnen. Zudem lohnt es sich zu prüfen, ob die Kosten für Bahntickets oder die Entfernungspauschale eine höhere Steuerersparnis versprechen. Die für den Steuerzahler günstigere Variante müssen die Beamten gut schreiben. Steuerzahler, bei denen sich der Fiskus seit 2007 weigert, die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer steuermindernd zu akzeptieren, sollten die Ausgaben wie gewohnt abrechnen. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig, in dem geklärt werden soll, ob die Kürzung der Absetzbarkeit der Arbeitszimmer-Kosten rechtens ist (mehr dazu in Teil III).

Auf die meisten Neuerungen müssen sich Steuerzahler einstellen, die Kapitalerträge haben. Seit 2009 erhebt der Fiskus auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Viele Steuerzahler kommen trotzdem nicht umhin, die „Anlage KAP“ und „SO“ auszufüllen. Und viele sollten auf das Ausfüllen nicht verzichten, wenn sie dem Fiskus kein Geld schenken wollen. Wie Sie Ihre Kapitalerträge korrekt abrechnen und wie Sie sich möglichst viel Geld vom Staat zurückholen, erfahren Sie in der großen Steuerserie von Morgenpost Online. Wichtige Tipps und Rechenbeispiele stellen sicher, dass Sie dem Fiskus keinen Cent schenken. Sollte eine Frage unbeantwortet bleiben, können Sie diese am Samstag in der Telefonaktion Steuerexperten des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg stellen.