Ein bundesweiter Mietendeckel wäre mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Staatsrechtlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg im Auftrag der Linken. Die im Artikel 14 der Verfassung festgehaltene Bindung des Eigentums an soziale Verantwortung weise dem Staat große Spielräume bei der Gestaltung zu, sagt der Jurist.

Donnerstag

Wirtschaft in Berlin

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„Die Sozialbindung des Eigentums hat insbesondere im Bereich des Wohneigentums eine besondere Bedeutung“, heißt es im Gutachten. Denn erstens seien Grund und Boden knapp und bedürfen besonderer Verteilungsregeln. Zweitens seien auch die Mieter durch den Artikel 14 geschützt und auf Wohnraum existenziell angewiesen.

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Mietendeckel bundesweit: Linke legt neues Konzept vor

Mit einem Mietendeckel ist die Linke allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht schon einmal gescheitert. 2014 verordnete Berlin mit einer Regierungsbeteiligung der Partei einen Mietenstopp. Die höchsten Richter kippten die Regelung, prüften damals jedoch nicht die Verfassungsmäßigkeit. Vielmehr wies das Gericht die Gesetzgebungskompetenz dem Bund zu. Nun hat die Linke einen Mietendeckel für das gesamte Bundesgebiet entworfen und einen Antrag dazu in den Bundestag eingebracht.

„Es handelt sich um ein schlüssiges und ausgewogenes Konzept“, urteilt Kingreen. Die Linke will keine einheitlichen Deckel, sondern unterteilt die regionalen Wohnungsmärkte in drei Kategorien. In Städten mit einer „angespannten Wohnungslage“ sollen Mieterhöhungen in laufenden Verträgen ausgeschlossen werden. In „nicht angespannten Wohnungslagen“ dürfen sie innerhalb von drei Jahren um maximal sechs Prozent steigen. Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes solle die Bundesregierung einen Mietenstopp verhängen, fordert die Partei.

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Wohnungsmarkt: Linke will Mietpreisbremse verschärfen

Verschärfen will die Linke die Mietpreisbremse und die Methodik der Mietspiegel für ortsübliche Vergleichsmieten. Bei Neuvermietungen dürften die Vermieter in angespannten Lagen maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Nach geltendem Recht dürfen sie zehn Prozent darüber liegen. Verstöße dagegen sollen mit Bußgeldern geahndet werden. Für Vermieter ist jedoch eine Härtefallregelung vorgesehen. Außerdem wird niemand gezwungen, verlustbringende Mietverträge abzuschließen. Eine andere Berechnung der Mietspiegel könnte die Mieter nach Ansicht der Linken ebenfalls entlasten. So sollen Bestands- und Sozialwohnungen in die Berechnung einfließen, nicht jedoch Neubauten.  

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Der Antrag hat kaum Chancen auf eine Umsetzung. Dazu fehlen der Linken die Partner im Bundestag. Dabei findet ein Mietendeckel in der Bevölkerung durchaus viele Befürworter. Drei Viertel würden den Vorschlag unterstützen, sagt der Abgeordnete Sören Pellmann. Die Mieter in Haushalten mit niedrigem Einkommen müssten im Durchschnitt bereits 44 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Die Wohnungspolitik ist ein wichtiges Wahlkampfthema, insbesondere in der Hauptstadt, wo die Preise bei Neuvermietungen extrem in die Höhe geschossen sind.