Die erste Hitzewelle des Jahres im Juni war extrem. Das Thermometer zeigte dabei tagsüber mehr als 30, vielerorts sogar mehr als 40 Grad Celsius. Meteorologen rechnen mit weiteren heißen Tagen und einem „anstrengenden Sommer“. In vielen Wohnungen ist es bei extrem hohen Temperaturen kaum auszuhalten. Welche Rechte haben Mieterinnen und Mieter, wenn die eigenen vier Wände zum Backofen werden? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Experte: Nicht nur Mietminderung bei Hitze möglich
„Ein sommerlicher Temperaturanstieg allein stellt noch keinen Mietmangel dar“, erklärt Florian Becker, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Es gebe auch kein Gesetz, das festlege, wie hoch die Temperatur in Wohnräumen ansteigen dürfe. Entscheidend sei der Einzelfall. Aber: Es sei durchaus möglich, dass Hitze eine „vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nicht mehr zulässt“, sagt Becker. Dann könnten eine Mietminderung, ein baulicher Hitzeschutz oder auch eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags gerichtlich durchgesetzt werden.






