Die turbulenten Börsenzeiten stellen auch für die Trading-Apps von Geldinstituten im Internet eine große Herausforderung dar. Als US-Präsident Donald Trump seine Zölle und wenige Tage später seine Zoll-Wende ankündigte, hatten offensichtlich einige Geldinstitute und Neobroker zeitweise Probleme mit der Erreichbarkeit auf ihren Webseiten, weil Hunderttausende Kunden gleichzeitig auf den Portalen waren, um in ihre Depots zu schauen – Aktien zu kaufen oder zu verkaufen.

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Wirtschaft in Berlin
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Besonders offensichtlich wurde es bei dem Neobroker Trade Republic. Auf der Störmeldungsseite „allestörungen.de“ meldeten am Mittwoch ab 19 Uhr bis nach Mitternacht mehr als 7500 Nutzer ihre Beschwerde. Bei manchen war die Webseite „komplett down“, einige sahen keine Kursanzeigen, andere konnten weder kaufen noch verkaufen.
Angesichts des riesigen Ansturms von Kunden und Kundinnen war die Belastung der Server riesig. Bei einigen offenbar so groß, dass es zu Ausfällen kam. Doch eigentlich darf dies nicht sein. „Aufsichtsrechtlich wird die Bereitstellung technisch einwandfreier Handels- und Ordersysteme erwartet“, sagte ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dieser Redaktion. Die Ausfälle haben entsprechende Nachspiele.
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Ausfälle beim Handel: Das plant die Aufsichtsbehörde BaFin
Die BaFin hat alle Institute, bei denen technische Störungen aufgetreten sind, um Stellungnahme zu den Problemen und deren Ursachen aufgefordert. „In diesem Zusammenhang sollen die Institute auch darlegen, welche organisatorischen Vorkehrungen sie getroffen haben, um die Kundenerreichbarkeit auch in Stresssituationen sicherzustellen“, so die Aufsichtsbehörde.
Aufgrund von technischen Störungen bei Wertpapierinstituten und Kreditinstituten während der vergangenen turbulenten Tage an den weltweiten Börsen war die Erreichbarkeit für die Kundinnen und Kunden sowohl bei manchen Neobrokern als auch Banken eingeschränkt. Konkrete Namen von betroffenen Geldinstituten darf die BaFin aus Gründen der Verschwiegenheit nicht nennen. Die BaFin beobachte jedoch die aktuelle Marktsituation „weiter aufmerksam und hält die unter ihrer Aufsicht stehenden Institute zu einer schnellstmöglichen Behebung etwaiger Beeinträchtigungen an“, so der Sprecher.
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Rechtsweg möglich: Das raten Verbraucherschützer
Grundsätzlich können betroffene Verbraucher gegen solche Störungen rechtlich vorgehen. „Technisches Versagen der IT der Broker kann eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen und damit Schadensersatzansprüchen begründen“, sagte die Finanzexpertin Sandra Klug der Verbraucherzentrale Hamburg dieser Redaktion. Allerdings ist der Aufwand dafür groß. „Dabei müssen Betroffenen beweisen, dass ein Schaden entstanden ist“, führt die Verbraucherschützerin aus. „Sie müssen diesen dazu auch beziffern und darlegen. Das dürfte nicht immer einfach sein.“ Wenn man als Betroffener Rechtsmittel in Betracht zieht, sollte man sich in jedem Fall vorher bei spezialisierten Anwaltskanzleien beraten lassen, empfiehlt Klug.
Die Verbraucherschützer empfehlen aber allen Betroffenen, in jedem Fall bei der Bafin Beschwerde einzureichen. „Denn der Anbieter muss nach §80 WpHG angemessene Vorkehrungen treffen, um die Kontinuität und Regelmäßigkeit der Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen zu gewährleisten“. Darüber hinaus könne auch ein Anbieterwechsel in Betracht gezogen werden.





