Matthias Herdegen ist einer der renommiertesten deutschen Verfassungs- und Europarechtsexperten. Der 54-Jährige hat die Bundesrepublik Deutschland mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten und die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Interview mit Morgenpost Online erklärt er, welche Varianten der Euro-Rettung überhaupt zulässig sind.
Morgenpost Online: Herr Professor Herdegen, sind Euro-Bonds nach europäischem Recht überhaupt zulässig?
Matthias Herdegen: Das kommt darauf an, wie die gemeinsamen Anleihen aussehen. Jedenfalls wäre jede Form von Euro-Bonds, bei der ein Ausgabeland für die Schulden der anderen Euro-Staaten haftet, ein Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der EU.
Morgenpost Online: Warum das?
Herdegen: Weil mit solchen gemeinsamen Anleihen von Anfang an eine gesamtschuldnerische Haftung der Ausgabeländer begründet wird und nicht bloß ein nachträglich gewährter Beistand für notleidende Euro-Länder.
Morgenpost Online: Die EU-Kommission hat auch eine Euro-Bond-Variante vorgelegt , bei der das Haftungsrisiko für die Staaten nach Quoten begrenzt wird. Halten Sie dieses Modell für zulässig?
Herdegen: Diese mildeste aller Kommissions-Varianten sieht keine echte Mithaftung für die Schulden anderer Mitgliedstaaten vor. Aber wenn das gemeinsame Boot durch Zahlungsausfall eines Landes leck schlägt, werden auch alle Anderen nass.
Morgenpost Online: Aber wäre solch eine Variante möglich?
Herdegen: Die bloße Vergemeinschaftung von Zinsvorteilen der relativ gesunden Euro-Staaten zugunsten strauchelnder Schuldenländer läuft zwar dem Geist der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft zuwider. Aber diese Mischkalkulation widerspricht nicht dem Wortlaut des Vertrages. Sie lässt sich deshalb rechtlich schwer angreifen.
Morgenpost Online: Selbst wenn die europäischen Verträge geändert würden: Ließe das Grundgesetz denn Euro-Bonds überhaupt zu?
Herdegen: Anleihen mit Mithaftung für fremde Schulden würden wohl auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Sie höhlen die Haushaltsautonomie Deutschlands und das Haushaltsrecht des Bundestags aus. Dabei droht der Bundesrepublik eine Haftung nach Bedingungen, die sie selbst nicht beeinflussen kann und die vom Verhalten anderer Staaten abhängig sind. Mit der gemeinsamen Haftung ginge der deutsche Staat ein Risiko ein, dass er nicht mehr überblicken kann.
Morgenpost Online: Das heißt, eine Klage hätte Aussicht auf Erfolg?
Herdegen: Ein Vorgehen gegen die Euro-Bonds vor dem Verfassungsgericht hätte sicherlich Substanz und Aussicht auf Erfolg.
Morgenpost Online: Wäre für eine Änderung der EU-Verträge eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig?
Herdegen: Ja. Wir brauchen dafür die gleiche Mehrheit wie für die Aufgabe der D-Mark zugunsten des Euro. Denn mit der Vergemeinschaftung von Schulden würden sich die Bedingungen grundlegend ändern, unter denen Deutschland seine Währungshoheit aufgegeben hat.
Morgenpost Online: Sind denn die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank rechtlich zulässig?
Herdegen: Das ist umstritten. Die Europäischen Verträge verbieten nur, dass die Länder Anleihen direkt an die EZB verkaufen . Käufe am Sekundärmarkt sind dagegen erlaubt.
Morgenpost Online: Warum?
Herdegen: Eine Anleihe, die am Sekundärmarkt gehandelt wird, hat ja bereits den ersten Test der Kapitalmärkte bestanden.
Morgenpost Online: Das sehen allerdings nicht alle Ihrer Kollegen so.
Herdegen: Das stimmt, gerade hierzulande gibt es eine heftige rechtliche Diskussion über diese Frage. Aber die überwiegende Zahl der Experten sieht es wohl so wie ich, lässt sich nur weniger lautstark vernehmen.
Morgenpost Online: Dann könnte die EZB ihre Aufkäufe künftig auch ausweiten , ohne gegen die europäischen Verträge zu verstoßen?
Herdegen: Wenn wir sagen, das ist grundsätzlich zulässig, dann sind dem kaum quantifizierbare Schranken gesetzt.




