Europäischer Gerichtshof

Urlaub kann nicht unbegrenzt angesammelt werden

Ein wegen Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat vor dem EuGH verloren: Er bekommt keinen finanziellen Ausgleich für seinen Urlaub.

Ein Arbeitnehmer, der mehrere Jahre lang krankgeschrieben ist, hat nicht automatisch das Recht auf die volle Abgeltung seines entgangenen Urlaubs. Das stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar (Az: C-214/10).

Die EU-Richter gaben mit ihrer Entscheidung einem Dortmunder Unternehmen Recht, bei dem der Kläger angestellt war. Die Firma hatte sich auf eine Tarifregelung berufen, laut der Urlaubsansprüche zwar ins nächste Jahr mitgenommen werden können, aber nach spätestens 15 Monaten verfallen.

Der Mann war nach einem Herzinfarkt dauerhaft arbeitsunfähig und klagte auf einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub aus drei Jahren. Das lehnte das Gericht ab. Der Urlaub diene dazu, sich zu erholen, weshalb eine Verschiebung um einen langen Zeitraum keinen Sinn mache, begründeten die Richter ihr Urteil. Zudem müsse der Arbeitgeber davor geschützt werden, dass Beschäftigte durch zu lange Abwesenheiten den Betrieb in Schwierigkeiten brächten. Der Übertragungszeitraum von 15 Monaten sei daher eine vernünftige Frist, hieß es.

( epd/tat )