Urteil

Bei Zeugnisverweigerung muss Chef Bußgeld zahlen

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Arbeitgeber müssen auch dann ein Zeugnis ausstellen, wenn es die Firma nicht mehr gibt. Säumigen Chefs droht sogar ein Zwangsgeld.

Ein Arbeitgeber kann notfalls mit einem Zwangsgeld dazu gebracht werden, einem ausgeschiedenen Mitarbeiter ein Zeugnis auszustellen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Die Zeugnispflicht bestehe auch noch, wenn der Betrieb inzwischen aufgegeben und der Mitarbeiter daher ausgeschieden sei, hieß es in dem Beschluss.

Damit gab das Gericht einem Mann Recht, der gegen seinen einstigen Arbeitgeber geklagt hatte (Az.: 9 Ta 128/11). Der Mann hatte bereits vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, dass der Chef ihm ein Zeugnis schreiben muss. Der Arbeitgeber weigerte sich aber trotzdem und machte geltend, der Betrieb sei inzwischen geschlossen, und er habe auch kein Firmenpapier mehr.

Das LAG ließ das nicht gelten und verhängte ein Zwangsgeld von 500 Euro gegen ihn. In der Entscheidung betonte das Gericht, zwar müsse ein Zeugnis grundsätzlich auf Geschäftspapier geschrieben sein. Wenn der Arbeitgeber jedoch keine Firmenbögen mehr habe, dürfe er auch neutrales Papier verwenden.

( dpa/cat )