Ein Arbeitgeber kann notfalls mit einem Zwangsgeld dazu gebracht werden, einem ausgeschiedenen Mitarbeiter ein Zeugnis auszustellen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Die Zeugnispflicht bestehe auch noch, wenn der Betrieb inzwischen aufgegeben und der Mitarbeiter daher ausgeschieden sei, hieß es in dem Beschluss.