Indien kann seine Ölgeschäfte mit Iran nicht direkt abwickeln, da das Land mit Sanktionen belegt ist. Ministerien billigen die Transaktion.
Deutschland dient als Drehscheibe für Milliardenzahlungen an den mit Wirtschaftssanktionen belegten Iran. Weil Indien seine Ölgeschäfte mit dem international geächteten Land nicht mehr direkt abwickeln darf, laufen Ölzahlungen über die Bundesbank, bestätigten Regierungskreise. Verschiedene Ministerien unter Federführung des Wirtschaftsministeriums hätten eine solche Transaktion nach langen Prüfungen gebilligt.
Weil die Zahlung nicht in Verbindung mit den Nuklearaktivitäten des Iran stünden und die Europäisch-Iranische Handelsbank (EIHB), an die das Geld weiter fließt, nicht auf der Sanktionsliste stehe, gebe es keine rechtliche Handhabe dagegen, sagten Regierungssprecher. „Es geht um ein nicht sanktionsbelastetes Ölgeschäft an eine nicht gelistete Bank.“
Der Iran ist der zweitgrößte Öllieferant Indiens
Indien sucht seit längerem nach Wegen, um Zahlungen für Öllieferungen des Iran begleichen zu können. Über regionale Zentralbanken kann das Land dies auf Druck der USA hin nicht mehr tun, wie Indiens Zentralbank deutlich gemacht hatte. Bei der Suche nach Alternativen stießen die beiden Handelspartner Iran und Indien auf die Möglichkeit, die Transaktion über die Bundesbank und dann über die EIHB abzuwickeln.
Die EIHB steht in den USA, anders als in Europa, auf der Sanktionsliste. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte sieht das Institut in Hamburg als ein wichtiges Unterstützungsinstrument für die iranische Führung. Der Iran ist der zweitgrößte Öllieferant Indiens und verschifft Öl im Wert von jährlich zwölf Milliarden Dollar an das asiatische Land.
Ministerium: Transaktionen fallen nicht unter die Sanktionen
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wickelt die EIHB nach derzeitigem Kenntnisstand keine Finanztransaktionen ab, die unter Sanktionsbeschlüsse fallen. Auch stehe das Institut auf keiner Sanktionsliste. „Über die Listung einer Bank entscheidet auch nicht die Bundesregierung, sondern der Rat der Europäischen Union“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Voraussetzung für eine solche Listung sei, dass Zahlungen in Verbindung mit dem umstrittenen Atomprogramm des Iran stünden.
Zahlungen ab 40.000 Euro müssen genehmigt werden
„Die EIHB unterliegt einer strengen und fortlaufenden Kontrolle durch die deutschen Überwachungsbehörden.“ Nach den Worten von Regierungssprecher Steffen Seibert muss jede Zahlung über die Bank ab 10.000 Euro gemeldet und jede Zahlung über 40.000 Euro genehmigt werden. „Das ist eine sehr strenge Aufsicht, unter der diese Bank arbeitet“, sagte Seibert.
Das Außenministerium ergänzte, es sei zusammen mit dem Wirtschaftsministerium mit dem indisch-iranischen Geschäft befasst gewesen. Genehmigungsbehörde sei die Bundesbank. Man sei man darauf bedacht, dass die Sanktionsbeschlüsse der Vereinten Nationen und der Europäischen Union gegen den Iran strikt angewendet würden, sagte Seibert. Wenn aber die Voraussetzungen für solche Strafmaßnahmen nicht vorlägen, fehle die rechtliche Handhabe dafür. „Die Bundesregierung ist sich der Sensibilität der Problematik sehr wohl bewusst“, sagte Seibert.