Der Zoll hat 2010 bei fast jeder fünften Kontrolle in der Baubranche Verstöße gegen die Bestimmungen zu Mindestlöhnen festgestellt. Die „Passauer Neue Presse“ berichtete unter Berufung auf Antworten des Bundesarbeitsministeriums zu einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, im vergangenen Jahr seien 20.030 Betriebe der Baubranche von der Zollverwaltung überprüft und in 3.432 Fällen sei ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet worden.

Das entspricht einer Quote von etwa 17,1 Prozent der kontrollierten Betriebe. Im Gebäudereinigerhandwerk gab es der Zeitung zufolge Verstöße in rund 15 Prozent der 2.385 kontrollierten Betriebe. In der Abfallwirtschaft überprüften die Behörden 1.602 Betriebe. In 111 Fällen stellten sie Verstöße gegen Mindestlohn-Regelungen fest.

Die Einnahmen aus den Bußgeldverfahren in den drei Branchen beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 17,5 Millionen Euro. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, Alexander Ulrich, kritisierte die Kontrollpraxis der Behörden. „Branchenmindestlöhne allein sind eine zahnlose Waffe gegen Niedriglöhne“, sagte er dem Blatt. In manchen Branchen werde viel zu selten kontrolliert. Erforderlich sei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn.

dapd/cat