Billigfluggesellschaften überbieten sich derzeit mit Lockangeboten. Ryanair verspricht auf seiner Website „Ausverkauf. 250 Strecken. Jeder Sitz! Jeder Flug! Ab zehn Euro pro einfachen Flug“. Easyjet setzt auf „Silvesterschnäppchen ab 20,99 Euro“, bei TUIfly gibt es "240.000 Shoppingflüge ab 24 Euro“ und Germanwings titelt „Raus aus dem Winterschlaf. 300.000 Winterflüge ab 19,99 Euro inklusive Steuern und Gebühren buchen“. Von solchen Angeboten wurden Kunden in der Vergangenheit oft enttäuscht. Denn die Fluggesellschaften verschwiegen Zusatzkosten oder legten Versicherungen mit entsprechenden Gebühren obendrauf. Mittlerweile gilt zwar eine neue EU-weite Verordnung, die den Anbietern unseriöse Lockangebote und unfreiwillige Zusatzleistungen wie Reisepolicen verbietet. Doch die Low-Cost-Carrier arbeiten weiter mit Preistricks. Ein Test der „Welt am Sonntag“ zeigt, dass Zusatzkosten nicht klar genannt und ungewollte Versicherungen weiterhin im Angebot versteckt werden.
Mehr Schutz für Verbraucher
Dabei sollte die bisherige aggressive Werbepraxis der Billig-Airlines, die von Verbraucherschützern oft kritisiert wurde, eingedämmt werden. Werbung mit Ein-Euro-Flügen beispielsweise wäre nach der neuen Regelung gar nicht mehr möglich. Außerdem dürften bei der Onlinebuchung Optionen wie eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht mehr im Voraus gewählt sein.
„Wir begrüßen diese EU-Verordnung, die einige Sachen klarstellt“, sagt Kerstin Hoppe, Referentin für Rechtsdurchsetzung beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Besonders, dass die Voreinstellungen für Reiseversicherungen oder bevorzugtes Einsteigen jetzt verboten sind, freut die Verbraucherschützerin.
Es war ein beliebter Trick der Billigfluglinien, den Kunden unwissentlich Extras aufzuschwatzen. Zusatzoptionen waren automatisch ausgewählt, und der Verbraucher musste sie eigens ablehnen. Jetzt ist nur noch erlaubt, dass Kunden sich bewusst für die Extras der Fluggesellschaften entscheiden. Also ihren Haken im Internetformular bei „Ja, ich will“ machen.
Airlines riskieren Abmahnungen
Die Realität sieht jedoch bislang anders aus. Alle vier in einer Stichprobe getesteten Internetbuchungsmasken arbeiten nach wie vor mit den jetzt verbotenen Voreinstellungen. Die zusätzlichen Kosten für nicht gewünschte Produkte verpacken die Unternehmen in fürsorglichen Werbesätzen.
„Damit Sie Ihrer Reise beruhigt entgegensehen können, haben wir Ihrer Buchung eine Reiseversicherung hinzugefügt“, schreibt Easyjet auf der Webseite. „Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Elvia-Reiseversicherung“ – so übt TUIfly auf seiner Internetseite Druck auf die Kunden aus. Die Fluggesellschaften verstoßen damit ganz klar gegen die neue EU-Verordnung und riskieren Abmahnungen und Klagen. „Da gibt es noch viel zu tun“, sagt Reiserechtsexpertin Hoppe. Der Verbraucherschützerverband wird die Unternehmen in den nächsten Wochen genau beobachten und rechtliche Schritte einleiten, wenn die Verstöße bestehen bleiben.
EU-Verordnung ist Interpretationssache
Auch eine weitere Klausel der EU-Verordnung wird wohl die Gerichte beschäftigen. Künftig müssen von Anfang an alle Zusatzkosten deutlich genannt werden. Das betrifft beispielsweise Aufschläge für Kreditkartenzahlung, Sitzplatzreservierungen oder Gepäck. Doch was bedeutet das in der Praxis?
„Die Kosten sollten zu Beginn des Buchungsprozesses genannt werden. Es kann aber auch der Transparenz und Verständlichkeit dienen, wenn sie erst auf der zweiten Webseite stehen“, meint Hoppe. Definitiv nicht mehr zulässig ist, dass sich Kunden durch diverse Seiten durcharbeiten müssen und erst beim Abschluss des Ticketkaufs die vollen Kosten kennen. Aber wann und wie genau die verschiedenen Kosten den Kunden präsentiert werden müssen, ist noch zu klären.
„Das wird erst die Rechtsprechung zeigen“, sagt Juristin Hoppe. Bis dahin wird wohl jede Fluggesellschaft die Verordnung so umsetzen, wie sie sie interpretiert. Ryanair etwa weist auf der Startseite im Internet darauf hin, dass „Buchungsgebühren und Gebühren bei der Aufgabe von Gepäck anfallen können“. Auf der zweiten Seite, zusammen mit dem Flugpreis, werden die Kosten für Steuern und Gebühren genannt. Die Kosten für ein oder mehrere Gepäckstücke sieht der Onlinebucher erst auf der vierten Seite. Sofern er nicht zuvor der Aufforderung gefolgt ist, in den AGB nachzulesen. Ob dies den neuen Transparenzansprüchen genügt, darf bezweifelt werden.
Weiterhin ist Vorsicht geboten
Wer beim Flugpreis sparen möchte, muss also weiterhin sehr genau hingucken und bei Gepäck, das über Handgepäck hinausgeht, mit Zusatzkosten rechnen. Allein TUIfly räumt seinen Kunden noch 20 Kilo Freigepäck ein. Bei der Konkurrenz gehen Koffer schnell ins Geld. Für drei Gepäckstücke verlangt etwa Ryanair bei Flughafenabfertigung 60 Euro je Strecke.
Bei Easyjet kostet ein Koffer neun Euro je Strecke und bei Germanwings fünf Euro – beziehungsweise zehn Euro, wenn das Gepäck nicht im Internet, sondern erst am Flughafen angemeldet wird. Richtig teuer wird es für Kunden der vermeintlichen Billigflieger, wenn sie Voreinstellungen übersehen und nicht wegklicken. Bei Ryanair fallen neben zwölf Euro für eine Reise- und Krankenversicherung auch noch rund neun Euro für den bevorzugten Einstieg an Bord an.
So wird aus einem Zehn-Euro-Ticket schnell ein über 30-Euro-Ticket – ohne Kosten für Gepäck. Eine Sitzplatzreservierung ist bei TUIfly zwar nicht voreingestellt. Wer sich aber verleiten lässt, den XXL-Platz zu reservieren, weil er fürchtet, eingequetscht zu sitzen, zahlt dafür 25 Euro. Ein normaler Sitzplatz kostet neun Euro – den gibt es aber auch ohne Vorabreservierung beim Einchecken.




