Nach dem Achs-Debakel bei ICEs will die Bundesregierung Hersteller in die Pflicht nehmen. „Unser Ziel ist es, dass die Bahnindustrie künftig deutlich mehr Verantwortung für ihre Produkte übernimmt. Daran arbeiten wir zurzeit“, erfuhr Morgenpost Online aus Regierungskreisen. „Damit das möglich wird, muss das deutsche Eisenbahngesetz geändert werden. Bis Ende dieses Jahres soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden.“
Bereits vor einigen Tagen hatte das Bundesverkehrsministerium gegenüber der Deutschen Bahn AG Bereitschaft gezeigt, die Hersteller von Zügen, Lokomotiven und Waggons bei schadhaften Produkten erstmals von Seiten der Politik in die Pflicht zu nehmen.
In einem Schreiben der zuständigen Abteilung des Ministeriums vom Anfang Februar, das Morgenpost Online vorliegt, heißt es beim Thema Herstellerverantwortung: „Auch das Ministerium sieht die Notwendigkeit, die Verantwortung der Hersteller, Zulieferer, Instandhaltungsunternehmen und sonstiger Dienstleister öffentlich-rechtlich zu regeln.“ Bei der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie werde „diese Thematik geprüft und entsprechend berücksichtigt“.
Im Klartext bedeutet das, dass die Hersteller beispielsweise wie im Fall der defekten ICE-Achsen ebenso in der Verantwortung stehen wie der Betreiber der Züge, die Deutsche Bahn. Die praktische Konsequenz ist, dass bei Mängeln an Fahrzeugen die Hersteller unter anderem ebenso ins Visier des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) geraten wie bislang die Bahnunternehmen – und an der Abstellung der Probleme mitwirken müssen, wobei hier den Vorgaben des EBA Folge zu leisten ist.
Nach den Problemen mit den Achsen bei den Zügen der Baureihen ICE3 und ICET hatte das EBA angeordnet, die Radsätze im Durchschnitt zehn Mal so oft überprüfen zu lassen wie bislang. Seither fehlen der Bahn mindestens zwölf Züge im täglichen Einsatz, hinzukommen witterungsbedingte Probleme. Als Folge musste der Konzern bislang einen Umsatzrückgang hinnehmen, der mit einen dreistelligen Millionenbetrag zu Buche schlägt, weil er nicht mehr die geplante Zahl an Fahrscheinen verkaufen kann.
Dass bei den Problemen mit Zügen allein die Bahnbetreiber in der Pflicht stehen, rührt aus einer Bestimmung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) her. Dort heißt es in Paragraf 4, Absatz 1: „Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten.“
Auf dieser Passage fußt bislang die Gesamtverantwortung des Bahnbetreibers für den Betrieb – auch für die Züge. Sie stammt aus der Zeit, als die Bundesbahn noch in eigener Regie Züge entwickelte. „Das ist nicht mehr zeitgemäß, die Deutsche Bahn kauft ihre Züge und baut sie nicht, daraus müssen sich die üblichen Haftungsbedingungen ergeben“, heißt es in Regierungskreisen.
Bislang kann die Bahn Hersteller nach Ablauf der Garantiezeit nur zivilrechtlich belangen, daher nun die „öffentlich-rechtliche“ Lösung. Bislang verweigern sich die Hersteller einer stärkeren Haftung, weil die Deutsche Bahn die Fahrzeuge in eigener Regie wartet.





