Die Berliner Fluggesellschaft Germania hat in ihrer Auseinandersetzung mit der Piloten-Gewerkschaft Cockpit eine Schlappe erlitten. Sie muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin einen gekündigten Piloten weiter beschäftigen, der für die Wahl einer Tarifkommission kandidierte. Germania kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen.
Die Kündigung sei allein wegen einer gewerkschaftlichen Tätigkeit des Piloten erfolgt und daher offensichtlich rechtsunwirksam, urteilte die 29. Kammer. Der Pilot sei zudem auf eine tatsächliche Beschäftigung angewiesen, um die erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können. Die Richter verpflichteten deshalb die Fluggesellschaft auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung, den Piloten auch vor Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.
Bei Germania waren nach Gewerkschaftsangaben kürzlich insgesamt sechs Mitglieder der Vereinigung Cockpit (VC) fristlos entlassen worden, weil sie sich für eine Tarifkommission aufstellen ließen. Hintergrund sind Bestrebungen der Pilotengewerkschaft, bei der Fluggesellschaft betriebliche Mitbestimmung einzuführen. Piloten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Personalvertretung. Das Betriebsverfassungsgesetz erlaubt es aber, durch Tarifvertrag eine Vertretung zu bilden.
Az.: 29 Ga 5197/10
dpa/ap




