Neben der Jobcenter-Neuordnung müssen vor allem diese sechs Punkte angegangen werden.
Regelsatz: Wie viel Geld Hartz-IV-Empfänger genau bekommen, hat die Bundesregierung nach einem komplizierten Verfahren ausgerechnet, das sich auf Einkommens- und Verbrauchsstichproben stützt. Der Regelsatz soll ein „soziokulturelles Existenzminimum“ bieten. Beachtet werden muss aber auch das sogenannte „Lohnabstandsgesetz“. Das Existenzminimum muss unter dem Einkommen liegen, das man als Erwerbstätiger hätte.
Derzeit beträgt der Regelsatz 359 Euro für Erwachsene. Kinder bekommen, je nach Alter, 60, 70, oder 80 Prozent dieses Regelsatzes für Erwachsene. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verfahren überprüft, am 9. Februar wird es darüber urteilen, ob die Sätze hoch genug sind. Die Richter wollen die Summen „am Maßstab der Gleichheit und der Menschenwürde“ messen.
Zuverdienst: In der Koalitionsvereinbarung haben sich CDU/CSU und FDP auf eine Änderung der bestehenden Hinzuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger verständigt. Bis zum Sommer will die Arbeitsministerin einen entsprechenden Plan vorlegen. Erklärtes Ziel der Koalition ist es, den Anreiz zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu verbessern. Bislang begnügen sich viele Hartz-IV-Empfänger mit einem niedrigen „Taschengeld“-Zuverdienst. Grund: Ab einer Freigrenze von 100 Euro müssen die Hartz-IV-Empfänger 80 Prozent ihres Zuverdienstes abgeben. Die FDP will die Grenze auf 60 Prozent, ab 600 Euro sogar auf 40 Prozent senken. Im Gespräch ist auch ein Vorschlag der Wirtschaftsweisen, nach dem die ersten 200 Euro komplett verrechnet werden sollen, dann aber 50 Prozent des Zuverdienstes frei bleiben.
Arbeitspflicht: Hessens Ministerpräsident Roland Koch fordert, dass jeder Arbeitslose als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung arbeiten sollte, notfalls auch in öffentlichen Arbeitsgelegenheiten. Dafür müssten die Kommunen Hunderttausende von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu den heute schon bestehenden mehr als 300.000 Ein-Euro-Jobs einrichten.
Mit seinem Vorschlag blitzte Koch in Berlin bei Bundeskanzlerin Angela Merkel und Arbeitsministerin von der Leyen ab. Die bestehenden Sanktionen bei Arbeitsunwilligkeit reichten aus. Schon jetzt müssen Hartz-IV-Empfänger jeden zumutbaren Job annehmen. Das Problem in den Jobcentern ist, dass es oft nicht genug Angebote gibt. Wer ein Kind unter drei Jahre betreut, muss nicht arbeiten. Auch damit lässt sich die hohe Hartz-IV-Quote der Alleinerziehenden erklären.
Schonvermögen: Schon im Wahlkampf waren sich alle einig: Union, SPD, die Grünen und sogar die FDP wollten die Schonvermögen erhöhen. Schließlich sind unter allen Wählergruppen Menschen, die Angst davor haben, in Hartz?IV zu rutschen und dann ihre angesparte Altersvorsorge zu verlieren. Das Schonvermögen ist die Summe an Gespartem, die dem Hartz-IV-Empfänger erhalten bleibt.
Alles, was darüber hinausgeht, muss er für seine Lebenshaltung aufbrauchen. Nur: Das Problem betrifft in der Regel die Hartz-IV-Empfänger gar nicht. Wer in die Grundsicherung rutscht, hat in der Regel nicht viel Geld zurückgelegt. Nur 0,2 Prozent aller Anträge auf Arbeitslosengeld II werden im Jahr abgelehnt, weil der Betroffene zuviel Vermögen hatte. Dennoch will die Koalition das Schonvermögen von auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöhen.
Fördern: Zur Einführung von Hartz IV wurde versprochen, dass man die Arbeitslosen zwar fordern, aber auch fördern werde. Experten kritisieren immer wieder, dass das Fördern noch verbesserungsfähig sei. Zwar werden viele Hartz-IV-Empfänger durch diverse Maßnahmen oft näher an den Arbeitsmarkt herangebracht. Der Einstieg sei aber schwer, urteilt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Gelingt er doch, schaffen es die wenigsten in einen Vollzeitjob. Nur etwa jeder Dritte, der den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit schafft, nimmt eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung auf. Die IAB-Experten raten, die Betreuung passgenauer zu machen. Vor allem bei Personen mit spezifischem Bedarf, wie etwa Alleinerziehenden, sei die Betreuung „noch zu wenig auf individuelle Probleme zugeschnitten“.
Klagewelle: Die deutschen Sozialgerichte haben mit Hartz IV viel zu tun. 370.000 Klagen gingen bei ihnen ein, seit die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Als „schlampig“ hat der oberste nordrhein-westfälische Sozialrichter Jürgen Brand die Hartz IV-Gesetzgebung sogar bezeichnet. Hartz IV strotze vor ungeklärten Rechtsbegriffen. Viele Mitarbeiter in den Jobcentern seien außerdem nicht ausreichend geschult. Es werde zehn Jahre dauern, bis die umstrittenen Begriffe in Prozessen präzisiert seien.
Die meisten Klagen werden wegen der Unterkunftskosten eingereicht. Das Gesetz schreibt nur vor dass „angemessene“ Wohnkosten übernommen werden müssen. Die schwarz-gelbe Koalition will nun Abhilfe schaffen, und die der Unterkunftskosten pauschal zahlen. Regionale Unterschiede sollen dabei berücksichtigt werden.
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