Nach einer mehrstündigen Krisensitzung im Bundesarbeitsministerium am Sonntagabend stand die unerwartete Einigung fest: Man habe sich auf die Linie verständigt, dass möglichst bald Verhandlungen mit der SPD über eine Grundgesetzänderung aufgenommen werden, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Damit solle die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiterhin ermöglicht werden. Für eine Verfassungsänderung sind jeweils Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Das harte Nein des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zu den Jobcenter-Reformplänen der Bundesregierung sorgt zuvor in der Union für Ärger gesorgt. Bundestags-Fraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich Koch vor, er sabotiere die ohnehin schon schwierigen Gespräche über die Hartz- Reform.
Nun ist es offenbar gelungen, auch die Differenzen zwischen von der Leyen und der CDU/CSU- Fraktionsführung im Bundestag auf der einen sowie der Mehrzahl der Unions-Länderchefs auf der anderen Seite auszuräumen.
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff hatte sich unmittelbar vor Beginn des Treffens noch skeptisch über ein einvernehmliches Ergebnis geäußert: „Die beste Lösung ist eine Änderung des Grundgesetzes. Aber dazu braucht man eine Mehrheit.“
Ähnlich hatten auch sein baden-württembergischer Kollege Günther Oettinger und der saarländische Ministerpräsident Peter Müller votiert.
CDU-Fraktionschef Volker Kauder fürchtete hingegen, die Sozialdemokraten könnten Verhandlungen über eine Änderung des Grundgesetzes nutzen, um Zwietracht in die Regierung zu tragen.
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil stellte klar, dass es keine Zustimmung der SPD zu einer Verfassungsänderung geben werde, die nur auf eine Ausweitung der bisher 69 Optionskommunen zielt. Diese betreuen die Hartz-IV- Empfänger in Eigenregie. Eine Grundgesetzänderung müsse auch die Weiterarbeit der Jobcenter in der bisherigen Form sicherstellen.
In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angeordnet.
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