Die Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), die Zukunft der Jobcenter durch eine Verfassungsänderung abzusichern, findet zunehmend Unterstützung. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer sagte, eine Grundgesetzänderung sei der „richtige Weg“, um die enge Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen fortzusetzen.
Koch betonte nach einer gemeinsamen Sitzung der Kabinette beider Länder in Aschaffenburg, er sehe die Chance für eine Lösung zusammen mit der SPD. Beide Länder begrüßten nach Angaben der bayerischen Staatskanzlei die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geäußerte „Bereitschaft, eine rechtlich abgesicherte Regelung durch eine Grundgesetzänderung herbeiführen zu wollen“. Koch versicherte, es gehe ihm um die Sache – und nicht um die Person der Ministerin.
Zustimmung signalisierte auch die FDP. Im Interesse der Menschen sei seine Fraktion für eine Grundgesetzänderung, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Johannes Vogel. Entscheidend für die Liberalen sei eine Ausweitung der Optionskommunen, erklärte Vogel der „Berliner Zeitung“. Das sind 69 Landkreise und Städte, die Arbeitslose in eigener Regie betreuen.
Demgegenüber will die SPD eine Grundgesetzänderung nur, um die Jobcenter in ihrer bisherigen Form erhalten zu können. In den bundesweit 346 Jobcentern betreuen Kommunen und Arbeitsagenturen die Hartz-IV-Empfänger gemeinsam. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anette Kramme, meinte, die meisten Bundesländer wollten die Grundgesetzänderung nicht für die Optionskommunen, sondern zum Erhalt der Jobcenter. Dies sei vor der Bundestagswahl von der Union verhindert worden.
Entschieden gegen eine Verfassungsänderung wandte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund. „Die Verfassung darf nicht zum Spielball machtpolitischer Interessen von Ländern und Kommunen werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Gewerkschafterin warf Koch vor, er habe mit seinem Eintreten für die Kommunalisierung der Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2003 und 2004 „entscheidend zur Chaotisierung im Gesetzgebungsverfahren und dann in der Arbeitsmarktpolitik beigetragen“. Nun drohten „erneut ein fragwürdiger Last-Minute-Kompromiss wie seinerzeit im Vermittlungsausschuss sowie unklare Verhältnisse für die Praxis“.
Koch hatte den Plänen Ursula von der Leyens eine klare Absage erteilt. Die Ministerin wollte die Jobcenter aus Kommunen und Arbeitsagenturen wieder aufspalten. Beide Seiten sollten aber auf freiwilliger Basis weiter zusammenarbeiten. Von der Leyen sprach von einer Kooperation „unter einem Dach, statt wie bisher ‚aus einer Hand’“. Eine Verfassungsänderung zur Absicherung der Jobcenter hatte von der Leyens Vor-Vorgänger Olaf Scholz (SPD) 2009 mit den Bundesländern ausgehandelt.
Schließlich scheiterte der Plan aber am Veto der Bundestagsfraktion der Union. Von der Leyen steht nun unter Zeitdruck. Bis Ende des Jahres muss die Reform unter Dach und Fach sein. Schon am nächsten Dienstag könnte ein weiteres Urteil der Karlsruher Richter eine Reform bei Hartz IV nötig machen. Dabei geht es um die Höhe der Regelsätze.
Nicht nur das gehört zur „Generalrevision“ des Gesetzes, das viele Politiker fordern. Die Anreize, sich Geld hinzuzuverdienen, die vielen Klagen gegen Hartz IV oder die richtige Förderung der Langzeitarbeitslosen – Hartz IV bleibt ein Dauerproblem der Politik.





