Autofahren im Sommer

Flip-Flops an Gaspedal und Bremse sind erlaubt

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Falk Schneider

Foto: PR

Wenn die Sonne scheint und die Temperaturen steigen, setzen sich viele Autofahrer mit Flip-Flops hinter das Steuer. Das schlechte Gewissen fährt bei den Badelatschen-Fahrern immer mit: Denn das Unfallrisiko steigt. Aber trotzdem müssen die Versicherungen im Notfall einspringen.

Der Sommer – die schönste Zeit des Jahres. Kurze Hosen, T-Shirts und Badelatschen steigern den Wohlfühlfaktor genauso wie die vielen Sonnenstunden und die hohen Temperaturen. Allerdings stellt sich für Autofahrer jedes Jahr eine wichtige Frage: Hat man Anspruch auf die Unfallversicherung, wenn man mit Flip-Flops oder barfuß einen Unfall verursacht?


"Ja", sagt Lilo Blunck, Policenexpertin beim Bund der Versicherten: "Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für Privatfahrer keine Vorschrift, im Wagen feste Schuhe zu tragen." Die Leistung der Kfz-Versicherung ist von der getragenen Fußbekleidung unabhängig. Überhaupt: Die Versicherung erfährt nur selten, mit welchen Schuhen der Fahrer unterwegs war. "Bisher gibt es nach unseren Kenntnissen auch keinen Fall von Leistungsverweigerung wegen 'falschen Schuhwerks'", erklärt Blunck.

Eine Ausnahme gilt bei Dienstfahrten: Kommt es dabei zum Unfall, riskiert der Fahrer bei vielen Firmen eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Unfallverhütungs- und Dienstvorschriften. Die Versicherungen allerdings müssen für den Unfallschaden aufkommen, da das Tragen von Flip-Flops keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. "Es gibt keine eindeutige Gesetzeslage. Wenn wir Flip-Flops als grob fahrlässig einordnen würden, müssten wir auch das Tragen von High Heels und Gummistiefeln neu bewerten", sagt Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, zu Morgenpost Online. "Das wäre zu viel an Regulierung. Wir setzen in dieser Frage vor allem auf den gesunden Menschenverstand."


Kein Gericht hat das Flip-Flop-Tragen bisher als grob fahrlässig eingeschätzt. 2007 wurde sogar ein Lastwagenfahrer freigesprochen, der in seinem Fahrzeug Schuhe trug, die zwar vorne geschlossen, hinten aber offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Grundsätzlich stimmte das Gericht allerdings der Auffassung zu, dass das Tragen sicherer Schuhe zu den Pflichten eines sorgfältigen Fahrers gehöre.

Denn das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist gefährlich: Mit Sandalen und Gummilatschen rutscht der Fuß rasch von der Pedale. Auch dünne Riemchen können sich in den Pedalen verfangen. Barfuß verzögert sich die Reaktionsfähigkeit.