Nun ist es so weit. Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für ältere Gebäude in Deutschland Pflicht, für neue ein halbes Jahr später. Fortan kann sich jeder mit wenigen Blicken darüber informieren, welchen Energiebedarf ein Gebäude hat. Der Ausweis kommt zum richtigen Zeitpunkt. Angesichts ständig steigender Energiekosten war es noch nie so wichtig wie heute, über den Energieverbrauch eines Hauses Bescheid zu wissen.
Was ist der Energieausweis?
Es gibt zwei Ausführungen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch in unterteilten Feldern für Heizung, Warmwasser und Strom. Mithilfe einer farbigen Skala wird das Gebäude in eine Reihe energetischer Gebäudestandards eingeordnet. Für den Verbrauchsausweis reicht es aus, das Baujahr sowie Energieverbrauch der vergangenen Jahre zu nennen. Somit bildet er eher das Verhalten der Bewohner ab als die Energieeffizienz eines Hauses - eine Familie wird mehr Energie verbrauchen als ein Single.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis berechnet ein Ingenieur den Energiebedarf des Hauses in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Dieses Verfahren kommt vor allem bei Umbaumaßnahmen zum Tragen oder wenn es das Gesetz wegen des Baujahres des Hauses verlangt. Bei älteren Gebäuden werden gegebenenfalls zusätzlich Sanierungsempfehlungen gemacht.
Was soll der Ausweis erreichen?
Der Energieausweis soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden und damit den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Eigentümer von Häusern, denen ein hoher Energieverbrauch bescheinigt wird, über kurz oder lang die Häuser modernisieren.
Wer braucht den Ausweis?
Zunächst: Wer als Eigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt keinen Energieausweis. Erst bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung muss Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden. Je nach Bauart und Bauzeitpunkt ist der Ausweis von unterschiedlichen Stichdaten an Pflicht. Für Einfamilienhäuser und Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen gilt:
- Baujahr bis Ende 1965: Der Verbrauchsausweis ist Pflicht ab 1. Juli. Bis zum 1. Oktober gilt noch eine Übergangsfrist. Von da an muss der Eigentümer einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen. Für Häuser mit fünf und mehr Wohnungen gilt weiterhin eine Wahlfreiheit.
- Baujahr ab 1. Januar 1966: Der Ausweis ist Pflicht ab 1. Januar 2009.
Unterschiede gibt es bei Häusern, ab Baujahr 1966:
- Bauantrag bis 1976: Entspricht das Haus den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977, genügt der Verbrauchsausweis. Das ist der Fall, wenn der Eigentümer in der Zwischenzeit Heizung oder Dämmung bereits modernisiert hat. Ist das nicht der Fall, ist der Ausweis nach dem 30. September 2008 auf Bedarfsbasis zu erstellen.
- Bauantrag ab 1977: Es reicht ein Ausweis auf Basis des Verbrauchs.
Neubauten: "Energieausweise" gibt es bereits nach der Wärmeschutzverordnung von 1995 sowie nach der alten Energieeinsparverordnung von 2002. Für jedes Gebäude, dessen Bauantrag 1995 oder später gestellt wurde, muss außerdem ein "Wärmebedarfsausweis" oder ein "Energiebedarfsausweis" vorliegen. Abweichende Regelungen gibt es für Gebäude mit fünf und mehr Wohnungen, Eigentumswohnungen, Nichtwohngebäude und gemischt genutzt Gebäude.
Was kostet der Ausweis?
Das Honorar für einen bedarfsorientierten Ausweis liegt bei mehreren Hundert Euro. Der Verbrauchsausweis kostet bis zu 100 Euro.



