- Wer mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde galt lange schon nach einer Dosis als "vollständig geimpft"
- Wegen der ansteckenden Omirkon-Variante ist das nicht mehr der Fall
- Durch die neue Regelung soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden
In Deutschland gelten Menschen nach einer Dosis des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson nicht mehr als vollständig geimpft. Ende Januar hat das Bundesgesundheitsministerium die entsprechenden Regelungen angepasst – für den vollen Impschutz ist jetzt eine zweite Corona-Impfung mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna nötig. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig.
- Das Virus bleibt: Neue Corona-Variante – Sorgt KP.2 für eine Sommerwelle?
- AstraZeneca: Corona-Impfstoff in der EU nicht mehr zugelassen – die Gründe
- Nach Corona: Diese Viren könnten eine neue Pandemie auslösen
- Studie: Depressionen möglich? Corona attackiert die Glückshormone im Gehirn
- Jugendliche: Was eine verfrühte Pubertät mit der Corona-Pandemie zu tun hat
Johnson & Johnson: Geimpfte sollen Zweitimpfung erhalten
Durch die neue Regelung soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson & Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.
Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen.
Stiko und Gesundheitsministerium empfehlen außerdem nach der Zweitimpfung noch eine Drittimpfung, idealerweise erneut mit einem mRNA-Impfstoff. Durch diese neuen Regelungen geht Deutschland einen anderen Weg als andere Staaten, denn laut der EU-weiten Zulassung für Johnson & Johnson ist für die Grundimmunisierung wieterhin nur eine Impfstoffdosis nötig.
Darüberhinaus gibt es bei der Booster-Impfung mit Johnson & Johnson unterschiedliche Regelungen, die für Verwirrung sorgen. In einem Bundesland reichen zwei Impfungen, in einem anderen braucht man drei, um bei einer Impfung mit Johnson & Johnson als geboostert zu gelten.
- Medizinprodukte: Corona-Test abgelaufen – Kann man ihn noch benutzen?
- Richtiges Verhalten: Corona-positiv ohne Symptome – Kann ich arbeiten gehen?
- Infektion: Corona-Test ist positiv? Das müssen Sie jetzt tun
(dpa/msb)


