London. Am Donnerstag, dem 22. Oktober, muss sich Boris Becker erneut vor Gericht in seiner Wahlheimat London verantworten – der Grund: seine private Insolvenz. 2017 war der ehemalige Tennis-Profi von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Zwei Jahre später folgte die Zwangsversteigerung von Teilen seines wertvollen Eigentums, darunter Pokale und Trophäen. Nun wirft die britische Insolvenzbehörde dem 52-Jährigen erneut vor, in seinem Verfahren nicht ausreichend kooperiert zu haben.
Boris Becker vor Gericht: Insolvenzbehörde führt strafrechtliche Ermittlungen durch
Beckers Insolvenzauflagen wurden bereits um zwölf Jahre verlängert – demnach muss sich der Ex-Profi bis zum 16. Oktober 2031 bestimmten Einschränkungen für zahlungsunfähige Personen in Großbritannien unterwerfen. Grund ist, dass Becker Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß gemeldet haben soll.
Um ähnliche Vorwürfe geht es jetzt erneut. Die zuständige Insolvenzbehörde führt nun strafrechtliche Ermittlungen gegen den den dreimaligen Wimbledonsieger und sechsfachen Grand-Slam-Champion durch. Becker streite jegliche Vorwürfe allerdings bis heute vehement ab.
Das machte der deutsche Ex-Sportler bereits zur Zeit seiner letzten Anhörung im September in einem Twitter-Post deutlich: „Ich bestreite die Anschuldigungen gegen mich und werde mich mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen! Ich glaube an das britische Rechtssystem und ihre Vertreter! Mein Team wird meine Unschuld zu gegebener Zeit beweisen!!!“
Boris Beckers Insolvenzverfahren wurde um zwölf Jahre verlängert
Kürzlich sagte Becker vor Publikum: „Das Thema Geld war für mich nie vordergründig. Manchmal hat man mehr, manchmal hat man weniger. Ich habe deswegen nie Dinge gemacht. Es war nie ein Grund, dass ich Tennis gespielt habe oder heute arbeite.“ Und dann fügte er hinzu: „Ich verdiene immer noch zwei Mark fünfzig.“ Ganz so entspannt verliefen die vergangenen Jahre für Becker in dieser Hinsicht jedoch nicht. Und wirklich einfacher scheint es nicht zu werden. (day/dpa)
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