Schuhe mit giftigen Chemikalien und Pullover, mit dessen Bändchen sich Kinder strangulieren können: Gefährliche Kleidungsstücke waren 2011 die am häufigsten beanstandeten Produkte in der EU. Die Fahnder entdeckten insgesamt 1803 riskante Gegenstände, die zum Großteil aus dem Verkehr gezogen werden mussten, wie EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli in Brüssel bei der Vorstellung eines neuen EU-Berichts sagte. Immerhin: Rund 400 Produkte weniger als 2010 waren auffällig.
Mehr als ein Viertel davon (27 Prozent) waren Textilien. Auf Platz zwei der Gefahrenliste standen mit 21 Prozent riskante Spielsachen, etwa ein Teddy, der seine Augen verlor. Dahinter kamen (mit zehn Prozent Anteil) Elektrogeräte wie Toaster, die leicht Feuer fangen, und Kosmetika (sieben Prozent). Ein Badezusatz in einer Sektflasche und täuschend echt aussehende Plastiktrauben durften ebenfalls nicht über die Ladentheke gehen.
Mehr als die Hälfte der gefährlichen Produkte kam wie in den Jahren zuvor aus China, rund 19 Prozent stammten aus Europa. Seit acht Jahren melden die 27 EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen und Island gefährliche Produkte, die ihren Weg nach Europa gefunden haben oder hier produziert wurden. Dank des sogenannten Warnsystem Rapex können die Risikogüter schnell aus dem Verkehr gezogen werden.
Morgenpost Online beantwortet die wichtigsten Fragen zu Spielzeug:
Welche Voraussetzungen muss Spielzeug laut Gesetz erfüllen?
Spielzeuge dürfen unter anderem keine scharfen Kanten oder verschluckbaren Teile haben. Elektrische Spielzeuge dürfen nur mit einer bestimmten Spannung betrieben werden, zahlreiche Schadstoffe sind verboten. Die Regelungen sind aber uneinheitlich und lückenhaft.
Wie sehe ich, ob ein Spielzeug wenigstens die gesetzlichen Vorgaben erfüllt?
Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit vergeben unabhängige Stellen, etwa der TÜV, für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus gibt es private Prüfzeichen wie das TÜV Rheinland Proof-Siegel mit dem Teddybär als Erkennungszeichen. Diese Zeichen garantieren die Kontrolle durch Dritte. Der Stiftung Warentest zufolge ist auf die Prüfzeichen allerdings nicht hundertprozentig Verlass – so enthielten zahlreiche gekennzeichnete Spielzeuge in einem Test trotzdem Schadstoffe.
An welchen Siegeln können sich Verbraucher sonst orientieren?
Es gibt noch eine Reihe hilfreicher Spezialsiegel etwa für Textilqualität (ÖkoTex Standard 100), elektrische Sicherheit (VDE) oder pädagogische Eignung (Spiel gut). Das CE-Siegel der EU dagegen, das auf vielen Spielzeugen prangt, ist keine Hilfe, weil es nicht unabhängig kontrolliert wird.
Ist Holzspielzeug generell unbedenklich?
Nein. Auch Holzspielzeug kann Schadstoffe enthalten. Verbraucher sollten zu unlackiertem, gewachstem Holz greifen. Vollholz ist besser als geklebtes Holz aus Pressspan oder Sperrholz, das Schadstoffe enthalten kann.
Was ist bei Kunststoff-Spielzeug zu beachten?
Plastik-Spielzeug sollte frei von PVC und Weichmachern (Phtalaten) sein. Diese Stoffe können schädlich für das Kind sein, wenn es sie verschluckt oder das Spielzeug in den Mund nimmt. Besser sind PP (Poly-Propylen) oder PE (Poly-Ethylen). Oft ist die Kunststoffart mit Zahlen von 1 bis 7 in einem Dreieck auf dem Produkt verschlüsselt. Hier steht die 3 für PVC. Die Kunststoffe der anderen Zahlen gelten als kaum bedenklich.
Wie sehe ich, woher das Spielzeug kommt?
Mehr als die Hälfte der Spielwaren in Deutschland stammt aus China. Hersteller müssen allerdings nicht angeben, wo ein Spielzeug produziert wurde. Vertrauenswürdige Firmen aber geben meist neben ihrer Adresse auch das Ursprungsland auf der Verpackung an. Produkte ohne Herstellerangabe sollten nicht gekauft werden.
Was kann ich im Laden sonst noch tun?
Verbraucherschützer empfehlen, auch auf eigene Faust zu testen. So könnten Käufer überprüfen, ob ein Spielzeug auf der Haut abfärbt oder ob es unangenehm riecht. Beides kann ein Hinweis auf Schadstoffbelastung sein. Auch sollte geprüft werden, ob sich Kleinteile leicht ablösen.
Was kann ich tun, wenn ich gefährliche Mängel bei einem Spielzeug feststelle?
Wer einen Defekt feststellt, sollte zum betreffenden Händler gehen. Bei Spielzeugen, die gegen die rechtlichen Regelungen verstoßen, können Kunden den Kaufpreis zurückverlangen. Wer glaubt, von einem Spielzeug gehe ganz generell eine Gefahr aus, kann dies bei den Gewerbeaufsichtsämtern melden. BM