Die Anklage gegen Ernst August Prinz von Hannover stützt sich unter anderem auf ein Gutachten des hannoverschen Rechtsmediziners Prof. Hans Dieter Tröger, dem Fotos des Verletzten vorgelegt worden waren. Tröger leide unter einer Rot-Grün-Sehschwäche und könne daher farbliche Nuancen auf Verletzungsfotos nicht unterscheiden, sagte Ernst Augusts Anwalt Hans Wolfgang Euler im Gericht.

Damit ist Tröger aus Sicht der Verteidigung für seine Gutachtertätigkeit ungeeignet. Ferner sei der Mediziner voreingenommen, kritisierte Euler. Nun muss das Gericht über den Antrag entscheiden, den Rechtsmediziner als Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen. „Prof. Tröger hatte bei der Erstellung des Gutachtens mehr die Prominenz des Falles und die wohlfeile Bestätigung der öffentlichen Vorverurteilung im Sinne als professionelles und sachliches Vorgehen“, sagte Euler.

Er kritisierte zudem Fehler in Trögers Gutachten aus dem Jahr 2004, die dieser erst auf Nachfrage korrigiert habe. Unterdessen bereiten sich die Verantwortlichen in Hildesheim auf einen Medien-Ansturm in der kommenden Woche vor, da Prinzessin Caroline erstmals öffentlich als Zeugin aussagen will. „Der monegassische Botschafter hat sich über unser Sicherheitsangebot höchst zufrieden gezeigt. Einer Vernehmung steht nichts entgegen“, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter.

Die Ehefrau des Prinzen war Augenzeugin des Vorfalls.Einen ersten Vernehmungstermin im November sagte sie ab. Für ihr Erscheinen im Gericht stellt Caroline aber Bedingungen: So will sie ausreichenden Abstand zur Öffentlichkeit und wünscht einen Sicherheitsabstand von mindestens drei Metern innerhalb des Gerichts und 20 Metern außerhalb des Gebäudes. Von ihrem Mann Ernst August wird sie bei dem Termin vor Gericht aller Voraussicht nach allerdings nicht begleitet.

Der Adlige war nur zum Prozessauftakt im Juni 2009 erschienen und hatte sich auch damals mit keinem Wort persönlich zu der Attacke geäußert, sondern nur über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. Das Verfahren um die nunmehr zehn Jahre alte Prügel-Attacke des Prinzen auf der kenianischen Ferieninsel Lamu beschäftigt die Justiz seit 2001, das Hildesheimer Gericht ist nun das vierte, das sich auf die Suche nach der Wahrheit gemacht hat. Im Kern geht es darum, ob der Adlige nur mit der bloßen Faust zuschlug oder dabei eventuell einen Gegenstand wie einen Schlagring in der Hand hatte.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens hatte der Prinz mit erheblichem Aufwand durchgesetzt. Zuvor hatte er sich wegen des Falles mit seinem ersten Anwalt zerstritten. 2004 war Ernst August wegen der Attacke zu einer Strafe von 445 000 Euro verurteilt worden, und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung.

Damals hatte sein Verteidiger für ihn in einer Erklärung behauptet, dass Ernst August vor der Tat in Kenia erheblich getrunken habe und auch nicht ausschließen könne, dass er mit einem Gegenstand zugeschlagen habe. Allerdings war diese Erklärung nicht mit dem Prinzen abgesprochen gewesen.

Prinzessin Caroline hatte bereits einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin ausgesagt, damals hatte sie behauptet, dass ihr Mann dem Hotelier lediglich zwei Ohrfeigen verpasst hatte.

dpa/cor