Bei 120 Minuten und mehr sind es 50 Prozent. Auch das Geld für verfallene Platzreservierungen werde erstattet, sagte ein Bahnsprecher am Mittwoch in Berlin. Noch bis zum 27. Dezember fällt auf der Strecke Berlin-Leipzig-München nach Bahnangaben jeder zweite ICE aus, weil die Züge wegen des Winterwetters mehr gewartet werden müssen als sonst.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Fahrgastrechten:
Wer hat Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Verspätungen?
Jeder, der im Bahn-Fernverkehr mindestens eine Stunde verspätet ankommt. Maßgeblich ist die ursprüngliche Reiseplanung, erklärte der Bahnsprecher. Ein Beispiel: Ein Fahrgast will von Berlin nach München fahren. Der Zug, für den er eine Reservierung hat, fällt jedoch aus. Bekommt er einen Platz im Zug eine Stunde später, erreicht er München mit 60 Minuten Verspätung – sofern dieser Zug pünktlich ist. Er kann dann 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern. Erreicht er München zwei Stunden später als vorgesehen, sind es 50 Prozent. Der Sprecher wies darauf hin, dass die mit manchen Tickets verbundene Zugbindung zwischen Berlin und München derzeit aufgehoben ist. Außerdem könnten Reisende auf ICE-Züge von Berlin nach Frankfurt/Main oder von München aus nach Norden ausweichen und dann in Fulda umsteigen.
Gibt es weitere Regelungen für nachts reisende Passagiere?
Laut der Fahrgastrechteverordnung, die in Deutschland seit dem 29. Juli 2009 gilt, müssen „angemessene Übernachtungskosten“ erstattet werden, wenn wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Weiterfahrt am selben Tage nicht mehr zumutbar erscheint. Beträgt eine Verspätung mindestens 60 Minuten, dürfen sich Bahnreisende außerdem ein Taxi oder einen Bus nehmen, wenn ihre planmäßige Ankunft am Zielort zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr vorgesehen war. Allerdings sind dabei maximal 80 Euro Kostenerstattung möglich.
An wen sind die Forderungen zu richten?
Wer einen Teil seines Fahrpreises oder das Geld für eine ungenutzte Reservierung zurückbekommen möchte, wendet sich an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt (Tel.: 01805/202178 für 14 Cent/Minute, www.fahrgastrechte.info). Das einzureichende Formular gibt es auf den Bahnhöfen sowie in den Zügen, so der Bahnsprecher. Auch auf www.bahn.de ist es abrufbar.
Was tun, wenn ich als Kunde mit der Entschädigung unzufrieden bin?
Um Streitfälle kümmert sich die neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de). An die Einrichtung haben sich seit dem jüngsten Wintereinbruch bereits zahlreiche Kunden gewandt, erklärte Geschäftsführer Heinz Klewe am Mittwoch: „Wir bekommen E-Mails noch und nöcher.“ Er rechne jetzt damit, dass die Zahl der Bitten um eine Vermittlung über Weihnachten noch deutlich zunehmen wird.
dpa/cor




