Das 45-Jährige Opfer war Ende Juni 2009 spätabends auf einer Landstraße auf seinem Motorrad gestoppt und erstochen worden.
Der jüngere Angeklagte wurde unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, der andere wegen Beihilfe dazu. „Die Kammer geht nicht davon aus, dass es sich hier um einen von langer Hand geplanten Mordanschlag handelte“, sagte der Vorsitzende Richter.
Die tödlichen Stiche hat nach seiner Überzeugung ein dritter, noch flüchtiger Hells Angel dem Opfer beigebracht.
Der Prozess hatte am 22. Dezember begonnen, Dutzende von Zeugen wurden vom Gericht befragt. Im Zuschauerraum hatten Gruppen von Outlaws und Hells Angels den Prozess beobachtet – strikt getrennt durch die Polizei.
Ein national abgestimmtes Vorgehen gegen die Organisierte Kriminalität in Deutschland durch Rockerbanden will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit seinen Länderkollegen auf der Innenministerkonferenz Ende Mai abstimmen.
In einem Video-Interview mit der "Leipziger Volkszeitung“ sagte der CDU-Politiker zur Frage eines nationalen Verbots der Rockerclubs von Bandidos oder Hells Angels: „Wir werden bei der Innenministerkonferenz darüber reden. Wenn, dann wird gehandelt, aber nicht vorher angekündigt.“
Es tröste ihn dabei nicht, dass ein großer Teil der von diesen Kräften ausgeübten Gewalt sich gegen die gegnerischen Banden richte. „Auch eine solche Form von organisierter Kriminalität wollen wir nicht in unserem Land.“ In Schleswig-Holstein war es jüngst zu Verboten gekommen.
Die Rockerbanden haben in jüngster Zeit ihr teils kriminelles Betätigungsfeld in verschiedenen deutschen Großstädten, darunter auch in Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen, beträchtlich ausgebaut.
dpa/cor




