Die Drittliga-Saison ist seit knapp zwei Wochen beendet. Die größte Niederlage musste der 1. FC Union jedoch erst jetzt einstecken. Der Zweitliga-Aufsteiger muss Nico Patschinski, dem am 4. März fristlos gekündigt worden war, weiter als Profi-Fußballer beschäftigen. Die Kündigung sei unwirksam, weil „die Ausführungen des Vereins zu den behaupteten abfälligen Äußerungen nicht detailliert genug gewesen seien, insbesondere hinsichtlich Zeitpunkt und Inhalt der Äußerungen“, heißt es in der offiziellen Begründung des Arbeitsgerichtes Berlin. „Was vorgetragen wurde, war etwas nebulös“, sagte Richterin Iris Sanchez während der mündlichen Verhandlung. Patschinski wird laut Union-Presseerklärung ab sofort der zweiten Mannschaft angehören. Der Klub geht gegen das Urteil in Berufung.
Außerdem muss Union, am Mittwoch durch Geschäftsführer Oskar Kosche und Anwalt Michael Müller vertreten, auch eine Abmahnung und eine Geldstrafe wegen angeblich vereinsschädigenden Verhaltens in Höhe von 5000 Euro zurücknehmen. Während Patschinskis Anwalt Frank Rybak triumphierte („Wir haben in vollem Umfang obsiegt“), stieß das Urteil bei Union auf Unverständnis. „Der Verein bleibt bei seiner rechtlichen und inhaltlichen Auffassung, dass eine weitere Beschäftigung von Nico Patschinski für uns als Verein unzumutbar ist“, sagte Klubchef Dirk Zingler. Wohl und Werte des 1. FC Union „sehen wir durch den Spieler weiterhin als schwer beschädigt an“. Geschäftsführer Oskar Kosche fügte hinzu, „dass das Gericht an einer inhaltlichen Überprüfung der Kündigung kein Interesse hatte, sondern ausschließlich formale Gründe für die Aufhebung der Kündigung suchte“.
Union könnte jedoch ein weiteres Nachspiel drohen. Es geht um von Patschinski unterschriebene Quittungen, die Union zur Dokumentation der angeblichen Verfehlungen des Stürmers eingereicht hat. Verfehlungen wie Pokerrunden beim Erzfeind BFC Dynamo, herabwürdigende Äußerungen über die Vereinsführung sowie Schulden bei Spielern, Sponsoren und dem Verein selbst.
Laut Patschinskis Anwalt Frank Rybak sind „mehrere Handschriften auf allen drei Quittungen“ zu erkennen. Angeblich soll der Verwendungszweck erst nachträglich auf den Belegen eingetragen worden, die Darlehen zunächst keine gewesen sein. Ein schwerer Vorwurf, gegen den der 1. FC Union dem Vernehmen nach mit rechtlichen Schritten angehen will.



