Am Ende ging es dann doch schnell – für einige der Anwesenden in Saal 2601 des Berliner Landgerichts II in der Littenstraße zu schnell. Richter Tobias Oelsner hatte soeben das Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess des Rechtsstreits zwischen Hertha BSC und dem ehemaligen Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic verlesen.

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Doch die Zahlenkolonne, die der Jurist von seinem Zettel ablas, war so gewaltig, dass nicht alle Zuhörer die entscheidenden Ziffern schnell genug notieren konnten. Also nahm sich Richter Oelsner nach dem offiziellen Schluss der Verhandlung noch einmal Zeit, das Urteil erneut vorzulesen.

Das beinhaltet im Kern, dass der Fußball-Zweitligist aus der Hauptstadt verurteilt wurde, eine Summe von mehr als vier Millionen Euro zu bezahlen – und zwar sofort. Bobic kann die Zwangsvollstreckung veranlassen, der klamme Klub diese nur abwenden, wenn er die Summe und zusätzliche zehn Prozent als Sicherheit bei Gericht hinterlegt.

Hertha BSC hat die Möglichkeit des Nachverfahrens

In jedem Fall muss der Verein zunächst zahlen. Wie allerdings schon der Begriff des Vorbehaltsurteils verrät, muss der seit 2023 andauernde Rechtsstreit noch nicht enden. Hertha hat die Möglichkeit, ein sogenanntes Nachverfahren anzugehen.

Ausgangspunkt des Streits waren die ordentliche und außerordentliche Kündigung, die der Klub dem heutigen Fußballchef von Legia Warschau Anfang des Jahres 2023 ausgesprochen hatte. Bobic war seit dem Sommer 2021 bei Hertha angestellt.

Fredi Bobic glücklich über Verfahrensausgang

Nach dem vorläufigen Sieg über seinen ehemaligen Arbeitgeber erklärte Fredi Bobic auf dem Gerichtsflur: „Ich bin sehr glücklich darüber, dass klares Recht gesprochen ist. Ich wünsche mir, dass es jetzt vorbei ist. Aber es obliegt wie schon seit über zweieinhalb Jahren Hertha, ob es vorbei ist. Es hätte viel früher vorbei sein können.“

Denn auf dem Weg zu diesem Vorbehaltsurteil hatten beide Seiten mehrere Ausfahrten zu einer gütlichen Einigung verstreichen lassen. Zuletzt hatte der Hauptstadtklub einen Vergleich abgelehnt, der eine Fixsumme von 3,2 Millionen Euro beinhaltete.

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Dass es nicht schon deutlich früher zu einem abschließend klärenden Gerichtstermin gekommen war, wie es der Urkundenprozess als eine Art Schnellverfahren vorsieht, hatte maßgeblich die Hertha-Seite zu verantworten, die mehrere Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt hatte.

Gericht entscheidet gegen Hertha

Am Donnerstagvormittag war der Einigungswille vor der Kammer für Handelssachen auch deshalb auf dem Nullpunkt angelangt. Allerdings wurde rasch deutlich, dass das Gericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 90 O 29/23 vollumfänglich der Sicht des früheren DFB-Nationalspielers folgte.

Für Hertha ergibt sich aus dem Urteil am Donnerstag die Zahlung des Bruttobetrags von 3.354.642,86 Euro, hinzu kommen fortlaufende Zinsen im hohen sechsstelligen Bereich und die Verfahrenskosten. Die Kernsumme setzt sich aus Bobic‘ offenen Gehaltsforderungen für Februar bis April 2023 sowie einer vertraglich vereinbarten Abfindung über 2,76 Millionen Euro zusammen.

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Immer Hertha – Mit Vollgas in die Sackgasse
Immer Hertha
 

Dabei hatte das Hertha-Lager, das sich an diesem Donnerstag neben Anwalt Johan-Michel Menke auch von Prokurist Marcus Becker und Finanzgeschäftsführer Ralf Huschen vertreten ließ, noch einmal ausführlich dargelegt, warum Bobic eine geringere Summe nach seinem Aus vor zweieinhalb Jahren erhalten sollte.

So argumentierte der Klub, dass Bobic eine geringere Abfindung zustünde, da Hertha im Verlauf der Saison 2022/23 abgestiegen war und der Vertrag im Falle der Zweitklassigkeit ein niedrigeres Salär vorgesehen hätte.

Hertha wirft Bobic Geheimnisverrat vor

Zudem erneuerte der Tabellen-15. der Zweiten Liga den Vorwurf, Bobic habe vertrauliche Dokumente im Zusammenhang mit dem Einstieg von Investor 777 an Dritte weitergegeben. Ein Vergehen, das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Der frühere Geschäftsführer wurde in diesem Punkt am Donnerstag sogar vernommen und vereidigt, wobei er die Vorwürfe bestritt – und das Gericht machte klar, dass es an diesen Aussagen keine Zweifel hat. Ein Vorgang, der Bobic wie ein Déjà-vu vorgekommen sein muss.

Bobic war schon einmal vor Gericht erfolgreich

Schließlich hatte sich der 53-Jährige im parallel laufenden Verfahren um seine außerordentliche Kündigung schon einmal erfolgreich gegen diese Anschuldigungen gewehrt. Zurzeit läuft vor dem Kammergericht ein von Hertha angeschobenes Berufungsverfahren, das aber wenig Aussicht auf Erfolg hat.

So ist Bobic an diesem Donnerstag seinem nach Ansicht des Gerichts ihm zustehenden Geld einen Schritt nähergekommen. Der Weg, bis der Rechtsstreit endgültig vorüber ist, dürfte aber ein langer bleiben. Auch wenn das Urteil an diesem Tag schnell verlesen war.

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