Kein Schlaf wegen Regen
Eine Hotelmanagerin in Bayern wurde von ihren Kollegen an die Rezeption gerufen, um sich eine Beschwerde anzuhören. Dort angekommen kam der Gast ohne Umschweife zu Sache: „Ich zahle die Rechnung nicht.“ Auf Nachfrage bestätigte er, dass er sehr wohl ein Zimmer gebucht und die Nacht auch darin verbracht habe. Da es jedoch die ganze Nacht geregnet hätte, habe er kein Auge zubekommen. Denn bei Regen, so der Gast im mittleren Alter, fürchte er sich immer so, dass er nicht schlafen könne. Seine Argumentation: Kein Schlaf – keine Bezahlung.
Kurtaxe nicht gefahren
In einem an der Ostsee gelegenen Hotel gab es ebenfalls Ärger, als dem Gast die Rechnung überreicht wurde. Nach sorgfältiger Prüfung aller Posten wollte dieser partout nicht einsehen, warum er Kurtaxe bezahlen soll. Schließlich sei er ja gar nicht mit einer Kurtaxe gefahren. Dass Taxe nicht gleich Taxi ist, musste dem Kunden erst erklärt werden.
In den Bergen ist es nicht wie am Meer
In einem bayerischen Tal beschwerten sich Gäste über die Berge: Diese würden das Tal so unglaublich verengen, dass man kaum noch Luft bekäme. Am Meer wäre das viel besser gelöst. Ob der Hotelbesitzer diesbezüglich wohl zukünftig Abhilfe schaffen wird?
Schnarcher raus!
Ein Klassiker unter den Beschwerden im Hotel: Die Ehefrau möchte den Zimmerpreis reduzieren – wegen massiver Lärmbelästigung. Doch was, wenn es der eigene Mann ist, der die störende Geräuschkulisse durch sein nächtliches Schnarchen verursacht? In diesem Fall sollten es die Gäste vielleicht einfach mal damit versuchen, getrennte Zimmer zu buchen.
Schwanger durch Schwimmen
Schon häufig gehört und vermutlich als Mythos der Urlaubsbeschwerden abgetan – aber, so unglaublich es auch klingt, diese Klage gab es nicht nur einmal: Weibliche Gäste, die behaupten, sie seien durch Schwimmen im hoteleigenen Pool schwanger geworden. Vielleicht wäre ein frühzeitiger Anruf bei Dr. Sommer von der Jugendzeitschrift Bravo in diesem Fall hilfreich gewesen.
Weitere Informationen unter www.hrs.de