Die Urlaubskataloge sind gewälzt, das Schnäppchen ist gefunden, der Preis klingt gut und die Vorfreude auf den Sommerurlaub ist groß – doch Reisende können auch nach Vertragsabschluss ihre ganz persönliche „Finanzkrise“ erleben. Denn seit November 2008 können die Katalogpreise vom Reiseveranstalter leichter nachträglich geändert werden.
Wenn der Veranstalter beispielsweise mehr Kapazitäten in Hotels nachkaufen muss oder die Fluggesellschaften ihre Preise erhöhen, kann der Veranstalter den finanziellen Mehraufwand an den Kunden weitergeben. Einzige Voraussetzung: „Im Katalog muss ausdrücklich auf diese möglichen Preisveränderungen hingewiesen werden“, erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S.-Versicherung.
Ist so ein Hinweis im Prospekt zu finden, sind die Preise nur noch als Hinweis zu verstehen und können bis zum Abschluss des Reisevertrages erhöht werden. Spätestens bei der tatsächlichen Buchung ist das Reisebüro jedoch verpflichtet, den tatsächlichen Preis verbindlich zu nennen. Kritik kommt von Verbraucherschutz-Organisationen: „Der Verwirrung ist jetzt Tür und Tor geöffnet, weil die Preisangaben in den Reisekatalogen nun unverbindlich würden“, mahnt Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Der Kunde kann nicht mehr allein anhand des Kataloges herausfinden, was ihn eine Reise kostet.“
Die Reiseveranstalter verteidigen die Änderung – sie hatten mit der Konkurrenz durch Online-Reiseportale und Airline-Websites zu kämpfen, die ständig ihre Tarife anpassen konnten. „Veranstalter mit Katalogen fühlten sich benachteiligt“, erklärt Mathias Brandes, Sprecher der Thomas Cook AG. Der Deutsche Reiseverband weist zudem darauf hin, dass sich die Reisepreise nun – beispielsweise infolge von Währungsschwankungen und dadurch günstigeren Einkaufskonditionen der Veranstalter – im Verlauf einer Saison auch nach unten und damit zu den Gunsten der Reisenden verändern können. Um Preisschwankungen zu umgehen, sollten sich Reisende mit langfristigen Urlaubsplanungen den verbindlichen Reisepreis vom Veranstalter nennen und schriftlich für einen bestimmten Reisezeitraum zusichern lassen.
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