Am 1. Juli endet für Kryptoanbieter eine entscheidende Frist: Mit diesem Tag tritt die EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation) in vollem Umfang in Kraft. Wer Kunden in der Europäischen Union weiterhin bedienen will, benötigt dafür künftig eine entsprechende Zulassung. Doch manche bekannten Anbieter können diese Lizenz bislang nicht vorweisen.
Aktuell zeigt sich das am Beispiel von Binance. Eine der weltweit größten Kryptobörsen steht Ende Juni noch ohne entsprechende Zulassung da. Im schlimmsten Fall droht Binance das Aus in der EU. Was bedeutet das für Anleger, die ihr Geld in Kryptowährungen wie Bitcoin investiert haben? Ein Krypto-Profi erklärt, welche Schritte jetzt wichtig sind.
Dazu spannend ist auch: Diese MiCA-konformen Krypto-Broker bieten jetzt bis zu 5 Prozent Wechselbonus
Neue EU-Regel ab heute: Warum MiCA für Krypto-Anleger wichtig ist
Die MiCA-Verordnung soll den Kryptomarkt in Europa einheitlicher und sicherer machen. Kryptobörsen müssen für die Lizenz zahlreiche Anforderungen erfüllen. Sie sollen beispielsweise transparent erklären, wie Preise entstehen, welche Kosten anfallen und was mit den Kryptowerten ihrer Kunden passiert. Das soll auch Geldwäsche verhindern.
„In der EU gibt es meines Wissens nach mehr als 1200 Kryptofirmen, die bislang mit nationalen Kryptolizenzen in verschiedenen Ländern unterwegs waren“, sagt Ulli Spankowski, Geschäftsführer der zur Börse Stuttgart gehörenden Kryptoplattform Bison. Aktuell haben rund 280 eine MiCA-Lizenz. Es kommen aber auch täglich neue hinzu, wie die Datenbank der europäischen Finanzaufsicht ESMA zeigt. Dem Rest drohen drastische Folgen.

Nach Angaben der ESMA sollen Anbieter ohne MiCA-Erlaubnis ihre Aktivitäten in der EU geordnet herunterfahren. Sie dürfen keine neuen EU-Kunden mehr aufnehmen, keine neuen Kundenbeziehungen eröffnen und keine Werbung mehr schalten. Bestehende Leistungen dürfen nur noch so weit laufen, wie es für den sogenannten geordneten Rückzug nötig ist. Dazu zählen Verkäufe, Übertragungen von Kryptowerten oder das Schließen bestehender Positionen.
Zwar können die Plattformen die Lizenzierung auch noch nach dem 1. Juli erhalten. Binance etwa beteuert, sich aktiv darum zu bemühen. Spankowski zeigt sich aber skeptisch. „Anbieter, die schon länger im Kryptomarkt aktiv sind, hatten sehr viel Zeit, die regulatorischen Anforderungen umzusetzen“, sagt er. „Wenn ein Anbieter mehrfach keine Lizenz bekommt, scheint aus meiner Sicht etwas Grundsätzliches nicht zu passen.“
>> Wenn Sie Bitcoin kaufen wollen, erfahren Sie in unseren Ratgebern zu Trade Republic und Scalable Capital, worauf Sie bei diesen Anbietern achten sollten. <<
Schritt 1: Krypto-Anbieter prüfen: So erkennen Anleger eine gültige MiCA-Lizenz
Anbieter ohne Lizenz müssen ihre Kunden darüber informieren, dass sie ihre Gelder abziehen sollen. Möglich wären dann im Wesentlichen noch Verkäufe oder Überträge auf eine Wallet, erklärt Spankowski. Er rät Anlegern dazu, ihre E-Mails und Mitteilungen in der App der Kryptobörse zu prüfen. Besonders bei größeren Plattformen sei zu erwarten, dass sie Hinweise zum weiteren Vorgehen verschicken.

Zusätzlich können Anleger im Register der ESMA überprüfen, welche Anbieter eine MiCA-Zulassung haben und welche lediglich Lizenzen außerhalb des EU-Raums besitzen. „Der erste Schritt ist: herausfinden, ob die eigene Plattform eine MiCA-Lizenz hat oder nicht“, so der Profi.
Schritt 2: Euro-Guthaben und Kryptowährungen getrennt betrachten
Wer eine Plattform ohne MiCA-Lizenz nutzt, sollte zunächst prüfen, was er dort angelegt hat. Dabei hilft eine einfache Trennung:
- Liegt dort Euro-Guthaben vor? Dann kann eine Auszahlung auf das eigene Bankkonto sinnvoll sein.
- Liegen dort Kryptowährungen? Dann müssen Anleger entscheiden, ob sie diese verkaufen, auf ein eigenes Wallet übertragen oder zu einem anderen Anbieter transferieren wollen.
Spankowski empfiehlt, Euro-Guthaben zunächst auf das Bankkonto zu überweisen. Bei Kryptowährungen sieht er zwei Wege: „Entweder man überträgt die Assets auf ein eigenes Wallet, zum Beispiel auf einen Ledger, oder eine andere Wallet-Lösung“, sagt er. „Oder man sucht sich eine neue regulierte Plattform, wenn man weiter handeln oder Staking nutzen möchte.“
Beim Staking werden Coins in einem Blockchain-Netzwerk hinterlegt, um dessen Betrieb zu unterstützen. Anleger erhalten dafür Belohnungen. Wichtig: Falls die Coins noch im Staking feststecken, muss dieser Prozess vor der Übertragung zuerst beendet werden (siehe Schritt 4).
Schritt 3: Eigene Wallet oder regulierter Anbieter?
Eine eigene Wallet kann sinnvoll sein, wenn Anleger ihre Kryptowährungen selbst verwahren möchten. Dann liegen die Coins nicht mehr bei einer Plattform, allerdings übernimmt der Nutzer dann auch mehr Verantwortung. Wer die Zugangsdaten verliert, kann seine Kryptowerte im schlimmsten Fall dauerhaft verlieren.
Eine regulierte Plattform kann praktischer sein, wenn Anleger weiter kaufen, verkaufen oder Staking nutzen wollen. Sie können dort ein Konto eröffnen und ihre Assets übertragen. Vorher sollten Kunden prüfen, wo der Anbieter sitzt, welche Zulassung er hat und wie transparent er über Kosten, Verwahrung und Risiken informiert. Spankowski rät zu einem seriösen Anbieter, „am besten aus dem Land, aus dem man kommt“.

Schritt 4: Staking rechtzeitig beenden
Besonders aufmerksam sollten Anleger sein, wenn ihre Kryptowährungen im Staking liegen. Gestakte Coins lassen sich nicht immer sofort übertragen. Je nach Kryptowährung und Protokoll kann das Entstaken mehrere Tage dauern. Bei Ethereum etwa hängt die Dauer laut Spankowski von der Auslastung des Netzwerks ab.
Der Ablauf ist dann meist: erst entstaken, dann auf das Wallet beim bisherigen Anbieter übertragen und anschließend entweder auf ein eigenes Wallet oder zu einem neuen Anbieter transferieren.
Geld einfach liegen lassen? Das gilt für Anbieter ohne MiCA-Lizenz
Ein Anbieter ohne MiCA-Zulassung ist nicht automatisch unseriös. Viele Plattformen sind außerhalb der EU reguliert, etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten, auf den Seychellen oder in anderen Staaten. Für EU-Kunden gelten dort allerdings nicht dieselben Schutzmechanismen wie bei einem regulierten Anbieter in Europa. Darin sieht Spankowski ein wesentliches Risiko.
Bitte beachten:
Aktien, Immobilien und andere Investments sind grundsätzlich mit einem Risiko verbunden. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können Kredite eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Verbraucher sollten ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen und alle Kosten gründlich durchrechnen. Die veröffentlichten Artikel, Daten und Prognosen sind keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten und ersetzen keine fachliche Beratung.
Anleger wüssten oft nicht genau, welche Informationspflichten gelten und was im Hintergrund mit ihren Kryptowerten passiert: „Der Kunde weiß möglicherweise gar nicht, was die damit machen“, warnt der Profi. Oft bemerkten sie gar nicht, wenn Plattformen ihre Kryptowerte verleihen oder in DeFi-Protokollen einsetzen würden. Bei einem Ausfall oder Hackerangriff drohten aber Verluste. Auch die lokale Gesetzeslage sei bei ausländischen Anbietern ein potenzielles Risiko. „Im asiatischen Raum oder in anderen Jurisdiktionen könnte theoretisch ein Staat sagen: Bestimmte Vermögenswerte werden gepfändet“, sagt der Experte.
Wer seine Kryptowährungen bei einem Anbieter ohne MiCA-Lizenz liegen lässt, muss zudem mit einem komplizierteren Zugriff rechnen. Laut Spankowski liegt das an den Prüfpflichten der Anbieter. Haben diese die Identität eines Kunden bei der Registrierung nicht ausreichend dokumentiert, müssen sie die Nachweise später nachholen. „Die Einfachheit beim Onboarding rächt sich dann am Ende“, sagt Spankowski.
Die Plattform muss möglicherweise zunächst die Identität des Kunden, die Herkunft der Mittel oder die Zugehörigkeit einer Wallet prüfen. Die Auszahlung oder Übertragung von Kryptowährungen kann sich durch den Prozess verzögern. Für Anleger bedeutet das: Wer seine Situation frühzeitig klärt, gewinnt womöglich Zeit.

MiCA-Regelung: Jetzt Krypto-Anbieter prüfen und rechtzeitig handeln
MiCA soll den Kryptomarkt in Europa sicherer und transparenter machen. Für Kunden von Plattformen ohne EU-Zulassung kann die Umstellung vorübergehend zu mehr Aufwand führen, doch Spankowski sieht in der Regelung „nicht nur eine Bürde“: Verbrauchern bringe sie den Vorteil, dass Kundengelder besser geschützt seien und nicht zweckentfremdet werden dürften. Wer zum Beispiel Kryptowährungen auf eine eigene Wallet senden möchte, muss künftig nachweisen, dass ihm diese auch gehört. „Diese Nachweispflichten gab es früher in dieser Form nicht“, sagt Spankowski.
Wer derzeit noch Kryptowährungen bei einem Anbieter ohne MiCA-Lizenz hält, verliert sie mit dem Ende der Frist nicht automatisch. Trotzdem lohnt es sich, jetzt zu prüfen, wo die eigenen Assets liegen und ob ein Wechsel sinnvoll sein könnte. Spankowskis wichtigster Rat lautet deshalb: nicht abwarten. Wer seine Situation frühzeitig klärt, kann in Ruhe entscheiden und vermeidet unnötige Nachweise, Verzögerungen oder Probleme beim Zugriff auf seine Kryptowährungen.
Vor all den Änderungen erwartet Spankowski übrigens nicht, dass Kryptowährungen allein wegen MiCA stark steigen. Langfristig könne ein klarer Rechtsrahmen den Markt aber interessanter machen und neue Nachfrage schaffen. Denn wenn Banken, Finanzdienstleister und institutionelle Anleger stärker in einen seriöseren Kryptomarkt einsteigen, wächst auch der Kreis möglicher Käufer.
>> Dazu spannend sind auch unsere Bitcoin-Prognose 2026 und unsere Bitcoin-Prognose für 2030. <<
Quellen:
Public Statement – MiCA Transitional Period Ends (ESMA75-113276571-1710), in: European Securities and Markets Authority (ESMA). Zuletzt abgerufen am 30.06.2026
Im Gespräch mit Ulli Spankowski, Co-Founder und CEO von Bison, im Juni 2026



