Ob bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung oder der passenden Baufinanzierung – die Selbstauskunft ist bei vielen Vertragsabschlüssen unabdingbar. Doch was steckt dahinter? Wir geben ein Musterbeispiel und erklären, ob wirklich alle Fragen beantwortet werden müssen.
Was ist ein Selbstauskunft-Formular?
Bei einer Selbstauskunft – auch Eigenauskunft genannt – handelt es sich um ein Dokument, in dem eine Person freiwillig oder auf Nachfrage Angaben über sich und ihre Lebenssituation macht. Durch diese Angaben erhalten Dritte (meist Banken oder Vermieter) einen Einblick in die persönliche und finanzielle Situation der Person. Die gängigsten Arten der Selbstauskunft sind die Mieterselbstauskunft bei der Suche nach einer Mietwohnung und die Selbstauskunft beim Kreditantrag – beispielsweise bei einem Ratenkredit oder der Baufinanzierung.
Welche 4 Arten der Selbstauskunft gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Selbstauskunft. Das sind:
- Die Mieterselbstauskunft umfasst Informationen zur beruflichen und finanziellen Situation eines Mieters.
- In der Selbstauskunft für die Bank sind Einnahmen, Ausgaben, das Vermögen und etwaige Schulden enthalten.
- Die Bonitätsauskunft ist ein offizielles Dokument, das der Verbraucher nicht selbst ausfüllt. Es wird von Auskunfteien (wie beispielsweise der Schufa) auf Grundlage des früheren Zahlungsverhaltens erstellt.
- Die berufliche Selbstauskunft kommt bei der Jobsuche zum Einsatz und beinhaltet Informationen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Erfahrungen.

Was wird bei der Selbstauskunft geprüft?
Anhand der Selbstauskunft können sich Dritte ein Bild über eine Person und deren Finanzen machen. Das ist besonders im Kontext von Mieten und Finanzieren wichtig. Vermieter möchten möglichst zuverlässige und solvente Mieter. Banken legen Wert darauf, dass Kreditantragsteller die potenziellen Schulden sicher und regelmäßig tilgen können.
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung:
Ein Mieter möchte in eine neue Mietwohnung ziehen und gibt in der Selbstauskunft an, dass er festangestellt ist, sich nicht mehr in Probezeit befindet und ausreichend Nettoeinkommen für die Mietausgaben zur Verfügung hat. Der Vermieter kann anhand der Informationen entscheiden, ob er der Person den Mietvertrag anbieten möchte.
Eine Person möchte eine Immobilie bauen und benötigt dafür eine Baufinanzierung. Sie gibt bei der Bank eine Selbstauskunft ab, in der sie Angaben zu ihrer finanziellen und beruflichen Situation macht. So kann die Bank die Kreditwürdigkeit überprüfen und die Höhe des möglichen Darlehens festlegen.
Wie schreibe ich eine Selbstauskunft? (Vorlage)
Doch woraus setzt sich eine Selbstauskunft nun zusammen? Das nachfolgende Muster verschafft Ihnen einen Überblick:
Persönliche Daten
Name: ______________
Geburtsdatum: ______________
Adresse: ______________
Telefonnummer: ______________
Email: ______________
Anzahl der einziehenden Personen (bei Mietwohnungen): ______________
Haustiere (bei Mietwohnungen): ______________
Schulden aus früheren Mietverhältnissen (bei Mietwohnungen): ______________
Berufliche Informationen
Berufliche Tätigkeit: ______________
Arbeitgeber: ______________
Beschäftigt seit (Datum): ______________
Art des Arbeitsverhältnisses: ( ) befristet oder ( ) unbefristet
Nettoeinkommen: ______________
Erklärung über Wahrhaftigkeit der Angaben mit anschließender Angabe von Ort, Datum und der Unterschrift.
Die genauen Bestandteile können je nach Art der Selbstauskunft variieren.
Kosten einer Selbstauskunft: Ist eine Schufa-Datenkopie ausreichend für Vermieter?
Eine Selbstauskunft ist in den meisten Fällen kostenlos – schließlich füllen Sie die Informationen in der Regel selbst aus. Das Dokument erhalten Sie je nach Situation vom Vermieter oder von der Bank. Bei Online-Baufinanzierungsanträgen lässt sich die Selbstauskunft digital erledigen.
Eine Ausnahme stellt die Schufa dar. Hier gibt es eine kostenlose und eine kostenpflichtige Variante. Die kostenlose Variante nennt sich Schufa-Datenkopie und lässt sich online beantragen. Darin enthalten ist ein quartalsweise berechneter Basisscore. Die kostenpflichtige Version ist die offizielle Bonitätsauskunft. Verbraucher müssen dafür 29,95 Euro bezahlen. Vermietern reicht häufig die kostenlose Auskunft.
Was ist der Schufa-Score?
Der Schufa-Score ist eine Kennzahl und spiegelt die Kreditwürdigkeit (Bonität) einer Person wider. Der Score variiert zwischen 0 und 100 Prozent, wobei ein höherer Wert eine bessere Kreditwürdigkeit anzeigt. Dieser Score ist entscheidend, da er Banken und anderen Kreditgebern als schnelle Referenz dient, um die Wahrscheinlichkeit einer vollständigen und rechtzeitigen Rückzahlung von einem Darlehen durch den Kreditnehmer einzuschätzen.
Mehrere Faktoren beeinflussen den Score, das sind: pünktliche Zahlung von Rechnungen und Kreditraten, die Zahl laufender Kredite, die Häufigkeit von Kontoeröffnungen oder Kreditanfragen und die Dauer der Kredit- und Kontohistorie. Negative Einflüsse wie zu späte oder ausbleibende Zahlungen, die Aufnahme mehrerer Kredite innerhalb kurzer Zeit oder eine hohe Kreditnutzung im Verhältnis zum Einkommen können den Score senken.
Diese Fragen sind in der Selbstauskunft tabu
In einer Selbstauskunft ist nicht alles erlaubt – bestimmte Fragen gelten als unzulässig oder tabu. Fragen, die gegen die Persönlichkeitsrechte oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, dürfen nicht in der Selbstauskunft abgefragt werden.
Unzulässig sind unter anderem Fragen:
- zur Familienplanung oder zu Schwangerschaften
- zum Beziehungsstatus oder zur sexuellen Orientierung
- zur Religion oder Weltanschauung
- zu politischen Ansichten
- zu Tätowierungen oder Piercings
- zu psychischen oder physischen Erkrankungen
Falls solche Fragen doch auftauchen, müssen Verbraucher entweder gar nicht oder nicht wahrheitsgemäß antworten.
Da aber nicht vollständig ausgefüllte Selbstauskünfte gerade bei Wohnungsbewerbungen zur Absage führen können, sind Notlügen erlaubt. Laut Verivox spricht die „rechtliche Lage (...) in diesem Fall für die Mietinteressenten: Sie müssen keine rechtlichen Folgen für ihre Falschangabe auf eine unzulässige Frage befürchten. Die Gerichte sprechen dann von einem Recht zur Lüge.“
Wer allerdings bei zulässigen Fragen lügt, muss mit Konsequenzen rechnen – wenn die Lüge auffliegt. Es kann zu Schadensersatzansprüchen und zur Kündigung des Miet- oder Finanzierungsvertrags kommen.
Ist eine Selbstauskunft vor einer Besichtigung verboten?
Eine umfangreiche Selbstauskunft dürfen Vermieter laut Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nur dann anfordern, „wenn sich die Interessenten nach der Wohnungsbesichtigung tatsächlich auf eine bestimmte Wohnung bewerben.“ Vor der Besichtigung ist das Verlangen einer Selbstauskunft datenschutzrechtlich bedenklich und rechtswidrig. Gleiches gilt für konkrete Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft. Diese Unterlagen werden erst kurz vor Abschluss des Mietvertrags relevant.



