Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht ein weiteres Mal gegen die Zinswerbung von Trade Republic vor. Schon in der Vergangenheit hatten die Verbraucherschützer die Werbung beanstandet. Die damaligen Verfahren endeten mit einem Vergleich. Jetzt kritisiert die Verbraucherzentrale einen weiteren Punkt: Wer über die App ein Konto eröffnet, erfahre nicht rechtzeitig, dass die beworbenen Zinsen erst nach einer gesonderten Aktivierung fließen.

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Die Abmahnung richtet sich außerdem gegen Vertragsklauseln. Diese erlauben Trade Republic nach Darstellung der Verbraucherschützer, Zahlungen oder Erträge einzubehalten. Auf Anfrage unserer Redaktion gibt der Neobroker keine neue Stellungnahme ab, betont aber weiterhin, dass er in der App und auf seiner Homepage klar und unmissverständlich auf die notwendige Aktivierung der Zinsen hinweise.

Trade Republic: Zinsen erst nach Aktivierung in der App

Konkret geht es um die Hinweise, die neue Kunden bei der Kontoeröffnung erhalten. Unmittelbar nach der Registrierung fordert Trade Republic laut Verbraucherzentrale in der App zur Einzahlung auf und wirbt mit dem Satz: „Erhalte 2,5 % auf dein Cash“. Dass Kunden die Verzinsung zunächst aktivieren müssen, gehe daraus nicht klar hervor. Erst nach der Einzahlung erscheine im Cash-Bereich ein blassgraues Feld mit der Bezeichnung „Zinsen“. Wer dieses öffne und die Funktion aktiviere, erfahre, dass Trade Republic die beworbenen Zinsen erst ab diesem Zeitpunkt zahle.

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Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale und Trade Republic geht in die nächste Runde.© DPA Images | Fabian Sommer

Aus Sicht der Verbraucherzentrale kommt diese Information zu spät: Kunden hätten sich dann bereits entschieden, Geld zu überweisen. Wer den unauffälligen Hinweis übersehe, erhalte die versprochenen Zinsen nicht. „Vorne wirbt Trade Republic vorbehaltlos mit 2,5 Prozent auf eingezahltes Geld. Die Information zu einer notwendigen Aktivierung versteckt sie dann aber hinter einem sehr unauffällig gestalteten Feld“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sei die Gestaltung darauf angelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer die Aktivierung leicht übersehen. „Für Trade Republic entsteht dadurch ein unberechtigter finanzieller Vorteil“, so Nauhauser weiter.

Kundenbeschwerden bei der Verbraucherzentrale führten zur neuen Prüfung

Den Anlass für die erneute Prüfung lieferten weitere Beschwerden. Nach Abschluss der früheren Verfahren habe die Verbraucherzentrale erwartet, dass Trade Republic denjenigen Kunden die beworbenen Zinsen nachzahle, die sich durch die frühere Werbung getäuscht sahen, erklärt Nauhauser auf Anfrage unserer Redaktion. Anschließend hätten sich jedoch Kunden gemeldet, denen das Unternehmen eine solche Nachzahlung weiterhin verweigere.

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Bei der Prüfung dieser Beschwerden schauten sich die Verbraucherschützer auch die Kontoeröffnung in der App genauer an. Dabei stellten sie nach eigener Einschätzung fest, dass Trade Republic nicht ausreichend klar auf die notwendige Aktivierung hinweist. Hier liegt der Unterschied zu den früheren Verfahren: Diese betrafen nach Angaben Nauhausers die Werbung auf der Internetseite. Nachdem Trade Republic diese geändert hatte, sah die Verbraucherzentrale dort keinen Anlass für eine erneute Beanstandung. Der konkrete Kontoeröffnungsprozess in der App war dagegen nicht Gegenstand der Verfahren.

„Die frühere Unterlassungserklärung und der Vergleich erfassen die nun beanstandete Gestaltung des Kontoeröffnungsprozesses nicht“, erklärt Nauhauser. „Deshalb war eine neue Abmahnung erforderlich.“

Verbraucherzentrale kritisiert Vertragsklauseln

Die entscheidenden Regelungen, auf die sich Trade Republic nach Angaben der Verbraucherzentrale stützte, finden sich in den 106-seitigen, als „Kundenvereinbarung für Verbraucher“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Klausel sehe vor, dass Trade Republic Zahlungen Dritter im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen einnehmen und behalten dürfe. Einen Herausgabeanspruch der Kunden schließe sie dabei abweichend von den gesetzlichen Herausgabepflichten aus.

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Die Verbraucherschützer halten die beanstandeten Regelungen zur gesonderten Aktivierung der Verzinsung und zum Einbehalt von Zahlungen oder Erträgen für „überraschend, intransparent und unangemessen benachteiligend“. Sie fordern Trade Republic deshalb auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Was die Abmahnung für Trade-Republic-Kunden bedeutet

Für Kunden steht damit eine konkrete Frage im Mittelpunkt: Haben sie die Verzinsung ihres Guthabens tatsächlich aktiviert? Denn: Die Einzahlung allein reicht nicht aus. Wer sich hier nicht sicher ist, sollte einmal in die App gehen und seine Einstellungen im Detail prüfen.

Quellen:

Im Gespräch mit Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., im Oktober 2026

„Zinswerbung erneut beanstandet“, in: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2026