Ein Girokonto mit 2,25 Prozent Zinsen p. a. auf Cash-Guthaben und einem Prozent Saveback auf berechtigte Kartenzahlungen: Mit diesem Angebot wirbt Trade Republic um Kunden. Klingt gut? Nicht aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie kritisierte die Kommunikation rund um die Zinsen und leitete Ende 2024 sowie Anfang 2025 Verfahren gegen das Berliner Fintech ein. Nun gibt es eine neue Entwicklung.

Trade Republic: Streit mit Verbraucherzentrale nimmt neue Wendung

Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Trade Republic ist beendet, wie die „Wirtschaftswoche“ berichtete. Die Verfahren vor dem Landgericht Berlin II endeten am 6. Juli 2026 mit einem Vergleich. Ein Urteil gibt es damit nicht. Im Kern ging es um zwei Fragen: Wie dauerhaft sind die beworbenen Zinsen wirklich? Und wie gut ist das Guthaben der Kunden abgesichert?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg störte sich zunächst an der Werbung mit „Zinsen auf dein Cash, unbegrenzt“. Trade Republic hatte dabei in der Vergangenheit mit einem konkreten Zinssatz geworben, etwa mit 3 Prozent. Aus Sicht der Verbraucherschützer konnte dadurch der Eindruck entstehen, dieser Zinssatz gelte dauerhaft. Tatsächlich orientiert sich die Verzinsung aber am Zinsumfeld und kann sinken, wenn sich der maßgebliche Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verändert.

Die App von Trade Republic im App Store von Apple.
Trade Republic und die Verbraucherzentrale einigten sich im Rechtsstreit auf einen Vergleich.© picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Die Verbraucherzentrale wollte deshalb erreichen, dass Trade Republic nicht mit einem festen Zinssatz wirbt, ohne zugleich deutlich darauf hinzuweisen, dass dieser nicht dauerhaft garantiert ist.

Ein weiterer Streitpunkt war die Einlagensicherung. Trade Republic hatte nach Darstellung der Verbraucherzentrale damit geworben, dass verfügbares Geldguthaben auf Partnerbanken verteilt werde und pro Kunde und Konto mit jeweils bis zu 100.000 Euro geschützt sei. Die Verbraucherschützer kritisierten jedoch, dass das Geld nicht zwingend vollständig bei Partnerbanken liegt. Ein Teil kann stattdessen in Liquiditätsfonds beziehungsweise Geldmarktfonds fließen. Für diesen Teil greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht.

Zudem bemängelte die Verbraucherzentrale, Trade Republic habe nicht ausreichend transparent erklärt, dass Verbraucher die Guthabenverzinsung in der App zunächst aktivieren müssen.

Die Verfahren wurden am 27. November 2024 und am 7. Februar 2025 eingeleitet. Am 6. Juli 2026 endeten beide mit einem Vergleich.

Trade Republic enthält sich zum Ausgang des Rechtsstreits

Was genau Trade Republic und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Vergleich vereinbart haben, bleibt offen. Das Unternehmen äußert sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht zum Inhalt des Vergleichs. Auch dazu, ob sich daraus konkrete Änderungen für die Kommunikation rund um die Zinsen ergeben, macht Trade Republic keine Angaben.

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Trade Republic äußert sich nicht zum Ausgang des Rechtsstreits.© Getty Images | ArtistGNDphotography

Was bedeutet der Vergleich für Kunden?

Der Vergleich beendet den Rechtsstreit zwischen Trade Republic und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Für Kunden ändert sich damit erstmal nichts. Wichtig bleibt aber die Frage, worin sich das Angebot von Trade Republic von einem klassischen Tagesgeldkonto unterscheidet. In unserem Ratgeber erklären wir den Unterschied im Detail: „Trade Republic erhöht die Zinsen – Achtung: Unterschied zu Tagesgeld“. Unser Tagesgeld-Vergleich zeigt außerdem, welche Banken aktuell Zinsen bis zu 4 Prozent auf Tagesgeld zahlen.

Quellen:

Klage gegen Trade Republic, Verfahren I, in: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zuletzt abgerufen am 09.07.2026

Klage gegen Trade Republic, Verfahren II, in: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zuletzt abgerufen am 09.07.2026