Sie hatte offenbar keine Chance. Als Schauspielerin Wanda Perdelwitz (41) am letzten Septembersonntag mit ihrem Fahrrad im Hamburger Stadtteil Rotherbaum auf dem Radfahrstreifen unterwegs ist, öffnet ein 28-jähriger Pkw-Beifahrer plötzlich die Tür eines Ford Transit. Der Campingbus hatte auf dem rechten Fahrstreifen gehalten, die geöffnete Beifahrertür ragte offenbar auf den Radfahrstreifen.

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Die Schauspielerin, bekannt durch ihre Auftritte in „Großstadtrevier“ und dem „Traumschiff“, prallte gegen die Tür, stürzte und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen, so die Darstellung der Polizei. Perdelwitz wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo sie am Donnerstag (9. Oktober) ihren Verletzungen erlag. Ob sie einen Fahrradhelm trug, ist bisher nicht bekannt.
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„Dooring“-Unfälle (vom englischen „door“ für Tür) nennen Fachleute solche Zusammenstöße, bei denen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrer oder auch Rollerfahrer von einer plötzlich geöffneten Tür eines Kraftfahrzeugs erfasst werden. Wie häufig kommen solche Verkehrsunfälle in Deutschland vor? Wie können sich Radfahrerinnen und -fahrer schützen? Und welche Regeln sollte man beim Aussteigen aus dem Auto beachten, um sie nicht zu gefährden?
Dooring-Unfälle: Wie häufig prallen Radfahrer in Autotüren?
Bundesweite Daten zum „Dooring“ gibt es nicht. Selten sind sie aber keineswegs. Die Polizei der Stadt Köln weist für das Jahr 2024 allein 120 „Dooring“-Unfälle aus. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ermittelte in einer Studie aus dem Jahr 2020, dass fast jeder fünfte (18 Prozent) Unfall mit verletzten Fahrradfahrern und Fußgängern im Zusammenhang mit parkenden Kraftfahrzeugen stand. Als Hauptursache nennt die Studie dabei „Dooring“-Unfälle.
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Die Untersuchung betrachtete zudem gesondert elf deutsche Innenstädte. Demnach waren dort sogar etwa die Hälfte (52 Prozent) aller Rad-Unfälle im Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen auf „Dooring“-Unfälle zurückzuführen. Laut UDV ziehen sich Radfahrer dabei meist Kopfverletzungen zu.
Unfall mit Autotür: Wie können sich Fahrradfahrer vor „Dooring“ schützen?
Helm tragen: Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Dennoch kann das Tragen eines Helms die Sicherheit stark erhöhen, raten Fachleute. So wirbt die Polizei zahlreicher Großstädte wie Berlin oder Köln auf ihren Websites eindringlich für das Tragen eines Helms beim Radfahren, da so schwerwiegende Unfälle vermieden werden könnten. „Das Tragen eines Helms ist unbedingt zu empfehlen. Wir haben den Nutzen in wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen können“, sagt Kirstin Zeidler, Leiterin Unfallforschung der Versicherer (UDV) in deren Gesamtverband, im Gespräch mit dieser Redaktion. Unabhängig vom „tragischen Unfall“ der Schauspielerin in Hamburg, dessen näheren Umstände Zeidler nicht bekannt sind, müsse man für das Tragen von Helmen sensibilisieren und darüber aufklären.

Abstand halten: „Als Zweites kann man die Empfehlung geben, soweit es möglich ist, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos zu halten“, rät Zeidler. Das sei aber bisweilen schwierig, wenn es keinen Radweg gebe, man sich links von parkenden Autos bewegt und den Verkehr von hinten beachten müsse. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Berlin empfiehlt Radfahrern etwa, einen Sicherheitsabstand von „mindestens einem Meter, besser 1,50 Metern zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen“ einzuhalten. Dabei müssen Radfahrer müssen nicht so weit rechts fahren, dass sie sich selbst in Gefahr bringen könnten. Der ADFC rät, auf der Fahrbahn dort zu radeln, wo sonst die rechten Räder der Kraftfahrzeuge ihre Spur haben.
Aufmerksam sein: Zeidler rät außerdem: Wenn man sieht, dass Personen im Fahrzeug sind, solle man stets damit rechnen, dass diese plötzlich auf der Fahrradseite aussteigen könnten. Wie eine Berechnung der UDV ergab, müsste ein Radler, der mit 20 km/h unterwegs ist, mindestens elf Meter vorher bemerken, dass die Tür aufgeht, um noch zum Stillstand bremsen zu können. Ausweichmanöver seien wegen überholender Autos oft gar nicht möglich.
Welche Strafen drohen Autofahrern nach „Dooring“-Unfall?
Rechtlich ist die Lage klar: Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 14 Absatz 1 müssen Personen, die ein- oder aussteigen, darauf achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet werden. Dies gilt sowohl für die Insassen als auch für Fahrer. Beide müssen vor dem Aussteigen das rückwärtige Umfeld überprüfen.
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Für „Dooring“ können laut desselben Paragrafen auch Bußgeld und Strafen drohen: Reißt man die Tür des eigenen Kfz plötzlich auf und gefährdet dadurch Radfahrer, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig. Verletzt man sogar jemanden dabei, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Radfahrer schützen: Worauf müssen Auto-Insassen beim Aussteigen achten?
„Holländischer Griff“: Schwere Unfälle beim Aussteigen lassen sich unter anderem mit dem „holländischen Griff“ (Dutch Reach) vermeiden. Darauf weisen neben der UDV auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin. „Dabei öffnen alle, die auf der Fahrerseite im Fahrzeug sitzen, die Tür mit der rechten Hand, und alle, die auf der Beifahrerseite sitzen, nutzen dafür die linke Hand“, erklärt der DVR. Auf diese Weise dreht sich automatisch der Oberkörper und erleichtert so den Schulterblick. Die Tür sollte erst dann geöffnet werden, wenn keine Personen auf dem Rad in Sicht sind. Der Name geht zurück auf die Niederlande, wo die Praxis in Fahrschulen gelehrt wird.
„Pedelecs nähern sich heute auch mit einer viel höheren Geschwindigkeit. Die Entfernung eines Radfahrers darf man daher nicht unterschätzen“, sagt Zeidler.

„Dooring“-Warner: „Man sollte beim Kauf darauf achten, dass das Fahrzeug auch über einen sogenannten ‚Dooring-Warner‘ verfügt“, sagt Zeidler. Die heute in vielen Fahrzeugen verbaute Technik gibt einen Warnton aus, sobald man die Tür öffnet und sich ein Radfahrer nähert, oder verhindert das Öffnen sogar ganz.









