Zu jedem Girokonto gehört eine IBAN, also die internationale Kontonummer. Wir benutzen sie für Überweisungen und Lastschriften, privat und geschäftlich. Ein Geheimnis ist sie deshalb aber nicht.

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Verbraucher dürfen ihre IBAN weitergeben, oft müssen sie das sogar. Zum Beispiel, wenn sie einem Unternehmen erlauben, per Lastschrift Geld vom Konto abzubuchen. Das ist bei vielen Abos der Fall, egal ob Zeitung oder Streaming. Auch Versicherungsbeiträge, Kreditraten oder die Miete gehen so vom Konto ab. Bezahlen Verbraucher per Rechnung und damit per Überweisung, sieht der Händler in vielen Fällen ebenfalls die Kontonummer.
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IBAN: Kein sonderlich gut gehütetes Geheimnis
Und neben Unternehmen geben Verbraucher ihre IBAN auch an andere Verbraucher weiter. Zum Beispiel damit Freunde oder Familienmitglieder ihre Schulden per Überweisung begleichen können, etwa vom Urlaub oder für ein gemeinsames Geburtstagsgeschenk. Unternehmen, Stiftungen oder Parteien gehen ebenfalls offen mit der IBAN um und machen sie direkt auf ihren Webseiten öffentlich.
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Der offene Umgang mit der IBAN hat einen einfachen Grund: Viel können Fremde, die an die IBAN herankommen, damit gar nicht machen. Auf das Girokonto selbst bekommt man mit der IBAN keinen Zugriff. So ist die Kontonummer nicht immer Teil des Anmeldenamens. Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Zudem braucht man noch das Passwort und abhängig von der Bank eine variable PIN für den Login.
Kriminalität: Diese Lücke nutzen Kriminelle
Interessanter als der Kontozugriff ist für einige Kriminelle eher das Lastschriftverfahren. Sie können versuchen, die IBAN zu nutzen, um darüber eine Zahlung auszulösen. Dabei würden sie die IBAN einfach beim Onlineshopping eingeben, zum Beispiel um etwas zu bestellen. Auch bei anderen Händlern wird das Lastschriftverfahren genutzt, zum Beispiel bei Abos oder Tickets für den ÖPNV.
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Verbraucher können Lastschriften jedoch zurückbuchen. Die Frist dafür beträgt acht Wochen. Fehlt ein gültiges Mandat – die Erlaubnis des Kontoinhabers, das Geld abzubuchen – verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Das Rückbuchen funktioniert recht einfach. Bei den meisten Banken sieht man die Option im Online-Banking direkt bei der jeweiligen Abbuchung, ein Klick reicht aus. Eine Begründung brauchen die Verbraucher zumindest gegenüber der Bank nicht.
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Den jeweiligen Händler sollten die Verbraucher aber informieren. Denn sonst geht er von einer normalen Bestellung aus und weiß nichts von dem Betrug. Deshalb sollten Verbraucher ihn kontaktieren und der Forderung widersprechen. Tun sie das nicht, erhalten sie womöglich Mahnungen. Der Händler kann sogar auf einen Inkassodienst zurückgreifen.

Bei Missbrauchsverdacht: Dann sollten Sie zur Polizei gehen
Zudem sollten Verbraucher Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen. Das kann ihnen auch beim möglichen Streit mit dem Händler helfen. Egal ob Verbraucher ihre IBAN oft weitergeben oder nicht, diese Punkte bleiben wichtig:
- Erstens: Verbraucher sollten sparsam mit ihren Daten umgehen. Denn je mehr Daten Kriminelle über eine Person haben, desto leichter fällt es ihnen, Phishing-Attacken zu personalisieren. So glaubt man womöglich dem angeblichen Bankmitarbeiter am Telefon eher, wenn dieser Namen, Adresse und auch noch die Kontonummer kennt.
- Zweitens: Daten zum Girokonto, wie zum Beispiel Anmeldename oder Passwort, sollten Verbraucher niemals weitergeben. Die Banken fragen nicht in Mails oder Anrufen danach. Auch bei anderen Mails sollten Verbraucher immer vorsichtig sein, beispielsweise bei Nachrichten, die darauf hinweisen, dass der Banking-Zugang neu eingerichtet werden müsse oder ähnlichen Informationen. Statt auf Links in Mails zu klicken, gehen sie lieber direkt auf die Website der Bank. Selbst hinter Briefen oder Anrufen können Betrüger stecken.
- Drittens: Bankkunden sollten immer die Abbuchungen auf ihren Konten – egal ob Girokonto oder Kartenkonto – im Blick behalten. Schließlich gibt es viele Möglichkeiten, wie Kriminelle an das Geld der Verbraucher kommen können. Ein gelungener Angriff auf das Konto, ein Datenleck bei einem Onlineshop oder einfach der Verlust einer Karte. Fallen Bankkunden ungewöhnliche Buchungen auf, sollten sie sich so schnell wie möglich an ihre Bank wenden.

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Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.










