Das Bargeld abschaffen? Immer wieder wird über das Thema berichtet und viele Verbraucherinnen und Verbraucher sprechen sich in Umfragen dagegen aus. Fakt ist: Wer nur mit Bargeld bezahlen möchte, kann das rein rechtlich tun. Ein Girokonto ist keine Pflicht. Heutzutage wird es aber ohne Bankkonto schwer. Ein- und Auszahlungen wie Rente oder Gehalt erfolgen ausschließlich elektronisch.

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In der Praxis muss daher jeder irgendwann ein Girokonto eröffnen – das ist in einer Filiale möglich oder online und kostet kein Geld. Erst später können Kosten für die Kontoführung oder in Anspruch genommene Dienstleistungen anfallen. Der Weg zu einem neuen Girokonto ist dabei für alle Verbraucher gleich. Denn gewisse Schritte wie die Legitimation sind per Gesetz verpflichtend – egal, ob bei der Filial- oder Direktbank.
Was wird zur Girokonto-Eröffnung benötigt?
Im ersten Schritt sollte man sich über verschiedene Banken informieren. Legt man Wert auf einen persönlichen Kontakt vor Ort? In diesem Fall kann ein Girokonto bei einer Filialbank wie der Sparkasse oder auch der Volksbank interessant sein. Die reinen Online-Direktbanken bieten das Girokonto oft ohne Kontoführungsgebühr an und werben mit Extras wie einer Kreditkarte statt der EC-Karte (Girokarte). Wir haben im Folgenden allgemeine Informationen zur Kontoeröffnung aufgelistet.
Um ein Girokonto zu eröffnen, werden verschiedene Unterlagen benötigt. Vorrangig muss die Identität der Kontoinhaber verifiziert werden. Doch auch für verschiedene Leistungen wie Dispokredit oder Kreditlimit der Kreditkarte werden Nachweise – etwa für das Einkommen – benötigt. Die Unterlagen müssen in die Filiale mitgebracht oder digital eingereicht werden. Üblicherweise werden diese fünf Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiges Ausweisdokument wird immer benötigt, um die Identität nachzuweisen. Einige Banken akzeptieren auch einen vorläufigen Personalausweis.
- Meldebescheinigung: Nicht alle Banken verlangen eine Meldebescheinigung – aber es kann vorkommen, dass der Wohnsitz nachgewiesen werden muss. Etwa, wenn die angegebene Adresse nicht mit der auf dem Ausweisdokument übereinstimmt.
- Einkommensnachweis: Bei bestimmten Kontomodellen oder Kreditlinien kann die Bank Einkommensnachweise verlangen, um die finanzielle Situation zu bewerten.
- Schufa-Auskunft: Einige Banken führen eine Schufa-Prüfung durch, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten. In der Regel erfolgt dies automatisch im Rahmen des Antragsprozesses.
- Unterschrift: Eine handschriftliche Unterschrift ist für die Vertragsunterzeichnung notwendig. Bei Online-Kontoeröffnungen kann dies auch digital erfolgen.
Je nach Bank und Kontotyp können diese genannten Anforderungen variieren. Über die spezifischen Erfordernisse sollte man sich rechtzeitig informieren. Die Kontoeröffnung ist sowohl online als auch persönlich in der Filiale möglich. Rein digitale Banken bieten oft einen vollständig onlinebasierten Prozess an, der durch VideoIdent- oder PostIdent-Verfahren die Identifikation ermöglicht. Ein Girokonto kann hier rund um die Uhr eröffnet werden.
VideoIdent- vs. PostIdent-Verfahren
Das VideoIdent-Verfahren: Hier erfolgt die Identitätsprüfung online über eine Videokonferenz. Die Verbraucher benötigen dafür ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera sowie eine stabile Internetverbindung. Während der Videokonferenz prüft ein Mitarbeiter der Bank oder eines externen Dienstleisters die Identität des Kunden, indem er die im Ausweisdokument enthaltenen Informationen abgleicht.
PostIdent-Verfahren: Hier wird die Identität in einer Filiale der Deutschen Post durchgeführt. Der Kunde muss persönlich mit seinem gültigen Ausweisdokument und dem PostIdent-Coupon, den er von der Bank erhalten hat, zur Post kommen. Ein Mitarbeiter der Post überprüft die Identität und leitet die Bestätigung elektronisch an die Bank weiter. In Filialbanken übernimmt der Bankmitarbeiter am Schalter die Identitätsprüfung.
Welche Bank ist aktuell die beste Wahl für ein Girokonto?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt vorrangig von den eigenen Bedürfnissen und Anforderungen ab. Folgende Faktoren können bei der Entscheidung für ein Girokonto helfen:
- Kontoführungsgebühr: Einige Banken bieten kostenlose Girokonten an, während andere monatliche Gebühren erheben. Es ist wichtig, die Kostenstruktur zu verstehen und zu prüfen, ob bestimmte Bedingungen (wie ein Mindestgeldeingang) erfüllt sein müssen, um die Gebühren zu vermeiden.
- Geldautomaten: Die Verfügbarkeit von Geldautomaten und die Gebühren für Bargeldabhebungen können je nach Bank und Kontomodell variieren. Ein dichtes Netzwerk an Geldautomaten oder die Möglichkeit, kostenlos an Automaten anderer Banken Geld abzuheben, ist besonders für Personen wichtig, die häufig Bargeld benötigen.
- Online-Banking: Die Qualität und Funktionalität des Online- und Mobile-Bankings ist ein entscheidender Faktor, besonders für diejenigen, die ihre Bankgeschäfte gerne digital erledigen. Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und verfügbare Funktionen sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden.
- Kundenservice: Guter Kundenservice kann in vielen Situationen von Vorteil sein. Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden können Hinweise auf die Servicequalität einer Bank geben. Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Kundenservices, sowohl online als auch offline, sind wichtige Kriterien.
- Zusatzleistungen und Konditionen: Einige Banken bieten zusätzliche Leistungen wie Kreditkarten, Dispositionskredite oder attraktive Zinsen auf das Guthaben an. Diese Angebote sollte man vergleichen und prüfen, welche Zusatzleistungen benötigt werden oder von Vorteil sind.
Weitere Kriterien können ebenfalls ausschlaggebend für das individuell beste Girokonto sein. Dazu zählen etwa Nachhaltigkeit- und Ethikstandards oder auch der Sitz einer Bank.
Kontoeröffnung: Diese Daten und Nachweise prüft die Bank
Vor der Kontoeröffnung führen die Banken verschiedene Prüfungen durch. Manche dieser Überprüfungen wie die Identitätsprüfung sind gesetzlich vorgeschrieben. Neben Identität und Wohnsitz überprüfen manche Banken zudem die Bonität des Antragstellers – Stichwort Schufa-Auskunft. Überprüft werden Kreditwürdigkeit und bisherige Zahlungshistorie. Der Schufa-Prüfung stimmt man meist mit der Anerkennung der AGBs zu.
Zu beachten ist: Zu viele Girokonten gelten als Negativmerkmal bei der Schufa. „Mehr als zwei Konten sollte man vermeiden“, sagte Finanzinfluencer Christian Kalthoff zuletzt zum Girokonto bei der C24 Bank. Mehr Informationen hierzu bietet auch unser Vergleich kostenloser Girokonten 2024. Das Extra- sowie Girokonto der ING haben wir uns in einem separaten Beitrag angeschaut.
Zu viele Girokonten gelten als Negativmerkmal bei der Schufa.
Christian Kalthoff, Die Finanzdenker
Neben den genannten Prüfungen laufen im Hintergrund oft auch noch weitere Überprüfungen ab, von denen der Antragsteller oft nichts mitbekommt. Dazu zählt etwa der PEP-Check (Politically Exposed Person), der prüft, ob der Antragsteller oder nahestehende Personen als politisch exponierte Personen gelten. Dies dient der Prävention von Geldwäsche und Korruption. Zunehmend wird in der EU auch geprüft, ob der Antragsteller auf einer Sanktionsliste steht.
Mehr zum Girokonto:
- Girokonto eröffnen: Gebühren bis Schufa – Guide mit wichtigsten Faken
- Kostenloses Girokonto: Vergleich zeigt Banken mit starker Neukunden-Prämie
- Girokonto der ING im Check: Wie gut ist die älteste Direktbank in Deutschland?
- Debitkarte zum Girokonto: Eine richtige Kreditkarte? So gut sind die Bankkarten
- Girokonto der DKB: Vergleich zeigt Defizite – nicht alles ist kostenlos
Girokonto eröffnen: Diese Schritte sind nötig
| Aktion | Definition |
| 1. Auswahl der Bank | Die Recherche sollte Faktoren wie Gebühren, Zinsen, Verfügbarkeit von Geldautomaten, Online-Banking-Funktionen und Kundenbewertungen umfassen. |
| 2. Antragsunterlagen vorbereiten | Alle notwendigen Dokumente sollten zusammengesucht werden. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung und Einkommensnachweise. |
| 3. Antragsunterlagen ausfüllen | Nun wird der Kontoeröffnungsantrag ausgefüllt. Dies kann online auf der Website der Bank, per Post oder persönlich in einer Filiale erfolgen. |
| 4. Identitätsprüfung | Nun muss die Identität des Antragstellers verifiziert werden. Online kann dies über das VideoIdent- oder PostIdent-Verfahren geschehen. Bei einer Filialbank erfolgt die Prüfung vor Ort. |
| 5. Kontoeröffnungsbestätigung abwarten | Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen und Identität wird die Bank das Konto eröffnen und eine Bestätigung zusenden. |
| 6. Zugangsdaten für Online-Banking | Die Zugangsdaten kommen entweder per Post oder, bei Online-Banken, auch per E-Mail. |
| 7. Bankkarten und Pin | Je nach Bank bekommt man eine Giro-, Debit- oder Kreditkarte zugeschickt. Diese kann über das Online-Banking aktiviert werden oder der Pin kommt zeitversetzt in einem separaten Brief. |
| 8. Die erste Einzahlung | Um das neue Girokonto zu aktivieren, wird oft eine erste Einzahlung benötigt. Am Schalter oder per Überweisung vom alten Konto. am |
| 9. Kontoführung | Nun kann das Girokonto genutzt werden. |
| 10. Evtl. Kontowechsel | Ist das neue Girokonto vollumfänglich aktiv, kann man sein bisheriges Konto schließen. Manche Banken bieten dafür einen Kontowechselservice an, dabei werden Dauerüberweisungen übertragen und Zahlungspartner automatisch über den Kontowechsel informiert. |
Welche Bank muss mir ein Girokonto anbieten?
Wie oben beschrieben, ist ein Girokonto keine Pflicht. Jeder muss aber die Möglichkeit haben, ein Bankkonto eröffnen zu können – eine negative Schufa ist kein Ausschlusskriterium. Lediglich einige Kontofunktionen wie einen Dispo oder auch das Ausstellen einer Kreditkarte kann die Bank verweigern. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet in Deutschland Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken dazu, jedem ein Konto einzurichten.
Einzige Bedingung ist, dass die Banken Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. Das Zahlungskontengesetz gilt auch für Banken mit Sitz im Ausland, die in Deutschland eine Zweigstelle haben. Hierzu zählt etwa die niederländische ING oder auch die Openbank aus Spanien. Das Gesetz schließt alle Personen ein, die sich regelmäßig in der Europäischen Union (EU) aufhalten – auch Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende.
FAQ Girokonto eröffnen
1. Was kostet ein Girokonto bei der Sparkasse und der Volksbank?
Die Kosten für ein Girokonto bei der Sparkasse und der Volksbank können variieren, da beide Bankengruppen regional organisiert sind und ihre Gebühren selbst festlegen. In der Regel bewegen sich die Kontoführungsgebühren zwischen null und 10 Euro pro Monat – abhängig vom gewählten Kontomodell und den in Anspruch genommenen Leistungen. Es ist empfehlenswert, die aktuellen Konditionen direkt bei der lokalen Sparkasse oder Volksbank zu erfragen oder auf deren Website nachzusehen.
2. Kann man ohne Einkommen ein Girokonto eröffnen?
Ja, es ist möglich, ohne Einkommen ein Girokonto zu eröffnen. Viele Banken bieten dafür Basiskonten an, die speziell darauf ausgelegt sind, jedem Bürger unabhängig von seiner finanziellen Situation den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen zu ermöglichen. Diese Kontotypen können allerdings eingeschränkte Funktionen haben und monatliche Gebühren beinhalten.
3. Wie viel kostet ein Girokonto im Monat?
Die monatlichen Kosten für ein Girokonto variieren je nach Bank, Kontotyp und den genutzten Dienstleistungen. Während einige Banken kostenlose Girokonten ohne Kontoführungsgebühr anbieten, können andere Konten monatliche Gebühren von bis zu 10 Euro oder mehr haben. Zusätzliche Dienstleistungen wie Kreditkarten oder Überziehungskredite können weitere Kosten verursachen.
4. Was ist bei kostenlosen Girokonten zu beachten?
Bei kostenlosen Girokonten ohne Kontoführungsgebühr ist es wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen. Einige Banken setzen für die Gebührenfreiheit bestimmte Bedingungen voraus, wie einen regelmäßigen Geldeingang oder ein Mindestguthaben. Auch können für zusätzliche Dienstleistungen wie Kreditkarten, Überziehungen oder Bargeldabhebungen außerhalb des Banknetzwerks Gebühren anfallen. Es ist ratsam, das Kleingedruckte zu lesen und sich über mögliche Zusatzkosten zu informieren.
5. Werden alle Girokonten der Schufa gemeldet?
Ja, in der Regel werden Girokonten bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet. Dies umfasst Informationen über die Kontoeröffnung sowie gegebenenfalls über die Führung des Kontos, wie zum Beispiel eine Kontoüberziehung. Die Meldung an die Schufa dient Banken als Sicherheitsmaßnahme und zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. Basiskonten oder Konten ohne Überziehungsmöglichkeit haben jedoch in der Regel einen geringeren Einfluss auf die Schufa-Bewertung.
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Quellen
Jeder hat das Recht auf ein Konto, in: bundesregierung.de
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/alt-inhalte/jeder-hat-das-recht-auf-ein-konto-321068
BaFin – Basiskonto, in: bafin.de
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html#doc7906372bodyText3
Was braucht man für ein Girokonto?, in: norisbank.de
https://www.norisbank.de/service/kontakt-und-wissen/finanzwissen/girokonto-eroeffnen-was-braucht-man.html
Eröffnung eines Basiskontos innerhalb der EU, in: europa.eu (Your Europe)
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/financial-products-and-services/bank-accounts-eu/index_de.htm
Quellen zuletzt abgerufen am 25.08.2025





