Die Liste der Betrugsmöglichkeiten im Gesundheitswesen ist lang. Die Krankenkassen betonen, dass Betrug die Ausnahme im System ist und dass Ärzte dabei keine herausgehobene Rolle spielen. "Es gibt keinen Betrugsspitzenreiter", heißt es bei der AOK Niedersachsen. Einige Fallbeispiele:

- Mit gestohlenen, verkauften oder weitergegebenen Krankenkassen- Chipkarten verschaffen sich Patienten oder deren in Deutschland nicht versicherte Angehörige Leistungen, die ihnen nicht zustehen.

- Ein Arzt reicht beim befreundeten Apotheker drei Rezepte für teure Herzmittel ein, die nie einen Patienten erreichen, und machen auf Kassen-Kosten fifty-fifty. Oder ein Arzt verkauft ein teures Präparat wie Muskelaufbaumittel Epo, bestimmt für Dialysepatienten, für wenig Geld an einen Kraftsportler, rechnet mit der Kasse ab und steckt den Gewinn ein. Eine Packung kostet bis zu 4000 Euro.

- Ein Arzt stellt Patienten den Einsatz von Lasergeräten bei Gelenkoperationen privat in Rechnung, obwohl mit einer Pauschale alle Leistungen abgegolten sind.

- In Mecklenburg-Vorpommern hatte ein Ärzte -Ehepaar mit unterschiedlichen Nachnamen und Praxen an verschiedenen Orten ein Geschäft daraus gemacht, sich Patienten gegenseitig zu überweisen.

- Abrechnung mit Verstorbenen ist kein Massenphänomen. Aber immer wieder berichten Kassen von Personen, denen nach ihrem Ableben Hustensaft oder Krankengymnastik verschrieben wird.

- Apotheker geben Kunden für eingereichte Rezepte statt der verordneten Medikamente Waren des täglichen Bedarfs.

- Augenoptiker haben Brillenrechnungen auf 2003 zurückdatiert, um die zu Jahresbeginn ausgelaufenen Brillen-Zuschüsse noch zu kassieren. Weitere Tricks: Zwei zerbrochene Gläser werden in Rechnung gestellt, aber nur eins wird repariert. Eine teure Gleitsichtbrille wird abgerechnet, aber nur eine billige Lesebrille geliefert.

- Mogel-Paradies Hilfsmittel: Orthopäden verabreden mit einem Sanitätshaus, dass Patienten teure Rezepte für maßgefertigte Schuhe und Einlagen in dem betreffenden Haus abgeben, wo sie aber nur billige Standard-Einlagen erhalten. Ein Hörgeräteakustiker besticht einen Arzt, damit Kundschaft exklusiv an ihn überwiesen wird. Ein Stützstrumpf-Hersteller drückt bei einem Arzt gegen "Vermittlungsprovision" seine teure Produktpalette durch. Ein Kardiologe rechnet Herzkatheter zu überhöhten Preisen mit der Krankenkasse ab und reicht den Hersteller-Rabatt entgegen gesetzlichen Vorgaben nicht an die Kasse weiter.

- Ambulante Pflegedienste rechnen mit der Kasse drei Blutdruckmessungen ab und messen nur ein Mal.

- Ein weites Feld sind Krankentransporte. Acht Dialysepatienten werden zwischen Klinik und Pflegeheim hin- und hergefahren, aber für jeden einzelnen schreibt der Fahrdienst oder der Taxifahrer eine Rechnung an die Kasse.

- Pharmafirmen bieten Sachleistungen für die Praxisausstattung oder honorieren den Arzt für "Tests" ihrer ohnehin zugelassenen Medikamente.

- Goldgrube Pflegeheim: Die Heimleitung sammelt die Chipkarten der ahnungslosen Bewohner ein; Ärzte und Krankengymnasten schreiben Untersuchungen und Turnkurse auf, die nie stattfinden, und zeigen sich beim Pflegeheim dafür finanziell erkenntlich.

- Zahnärzte und Dentallabore lassen Zahnersatz (Kronen, Brücken) zu günstigen Preisen - legal - im Ausland fertigen und rechnen mit den Krankenkassen und dem Patienten (Eigenanteil) die in Deutschland zulässigen Höchstpreise ab.

- Zahnärzte berechnen Teilkronen, die die Kassen bezuschussen, legen jedoch Inlays, für die es keinen Zuschuss gibt.

- Krankenhäuser berechnen teure Chefarztbehandlung, obwohl nur der Assistent ans Patientenbett tritt.

- In den Krankenkassen sitzen gelegentlich auch Täter, wie der Skandal zweier Düsseldorfer Kassen zeigte. Dort hatten die Geschäftsführer zusammen mit Rehakliniken fingierte Rechnungen gestellt und so die Kassen um Millionen betrogen. Die Verantwortlichen sind in Haft. AvG