Die wichtigen Politbüro-Prozesse wegen der Mauertoten im Schnelldurchlauf: Der Prozess gegen Erich Honecker wird abgebrochen. Die Richter sehen in dem Verfahren gegen den krebskranken Ex-SED-Chef einen "Verstoß gegen die Menschenwürde". Willi Stoph kommt mit derselben Begründung frei. Erich Mielke wird wegen zweier Morde in den 30er-Jahren zu sechs Jahren Haft verurteilt und ist nach Verbüßung von zwei Dritteln wieder frei. Das Ermittlungsverfahren wegen der Mauertoten gegen ihn wird wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Am Ende zahlt die Bundesrepublik Deutschland dem einstigen Stasi-Chef sogar 2000 D-Mark Haftentschädigung. Im Prozess gegen Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber würdigen die Richter Krenz' Rolle beim Sturz Honeckers, Schabowskis öffentliche Selbstkritik und Kleibers Kooperation mit dem Gericht. Sogar Krenz, Betonkopf bis heute, wird vorzeitig aus dem offenen Haftvollzug entlassen.

Dass gestern der Sonderling im Politbüro des Zentralkomitees der SED, Herbert Häber, zwar schuldig gesprochen wird, aber ohne Strafe davonkommt, passt ins Bild einer Rechtsprechung, die als beispielhaft für die strafrechtliche Aufarbeitung einer Diktatur gelten darf. Häber, Mann für die West-Kontakte, ein SED-Politiker, der sich für Erleichterungen im Grenzverkehr einsetzte, war nur kurze Zeit im Politbüro, wurde sehr bald kaltgestellt und in die Psychiatrie abserviert. Dennoch saß er im Politbüro, dem Macht- und Entscheidungszentrum der DDR. Er hat einen Beschluss zum Grenzregime mitgetragen - und ist folgerichtig mitschuldig am Tod von DDR-Flüchtlingen. Dass er dennoch in Anbetracht seines Lebensweges straflos davonkommt, spricht für eine ausgewogene, souveräne und jeglichen Siegerjustiz-Reflex von sich weisende Rechtsprechung.

Die Urteile in den Prozessen um die Mauertoten sind von Opfern der SED-Diktatur oftmals heftig kritisiert worden. Was man aus der Sicht von Bautzen-Häftlingen, Spitzel-Opfern und Müttern von Mauertoten verstehen muss. Aber der von vielen als mild empfundene Umgang des Rechtsstaats mit den führenden Köpfen eines Unrechtssystems ist außerordentlich lehrreich. Er delegitimiert das überwundene System durch die Souveränität bei der Abrechnung, die auf nichts anderes als Überlegenheit schließen lässt. Auge um Auge? Nicht in einer freiheitlichen Grundordnung.

Man stelle sich nur einmal für einen Augenblick vor, es wäre andersherum gekommen zwischen den beiden deutschen Staaten.