Berlin - Ex-Politbüromitglied Herbert Häber ist für den Tod dreier DDR-Grenzflüchtlinge der Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen worden. Eine Strafe verhängte das Landgericht Berlin jedoch nicht. Es zog bei seinem Urteil einen Paragrafen des alten DDR-Rechts heran, nach dem trotz einer Schuldfeststellung von strafrechtlichen Sanktionen abgesehen werden kann. Häber war von Mai 1984 offiziell bis November 1985 Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED, dem höchsten Machtorgan der DDR. Am 11. Juni 1985 habe er auf "einer der letzten großen Sitzungen des Politbüros zu diesem Thema" der Beibehaltung des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze zugestimmt, erklärte das Gericht. Damit sei er mittelbar für Vorfälle verantwortlich, bei denen am 24. November 1986, am 12. Februar 1987 und am 5. Februar 1989 drei junge Männer durch Schüsse getötet wurden. Der ursprüngliche Vorwurf des Totschlags durch Unterlassen in einem vierten Fall wurde fallen gelassen. Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft an. Die würdigte Häbers Bemühungen um eine Lockerung des Grenzverkehrs. Häbers Verteidiger erklärte den Verzicht auf eine Revision.

BM