Radfahrer müssen sich nach dem Willen von Experten auf niedrigere Alkohol-Grenzwerte einstellen. Die Deutsche Verkehrswacht, der Verkehrssicherheitsrat und mehrere Verkehrsclubs verlangen die Einführung einer 1,1-Promille-Grenze. Ab diesem Wert müssten Fahrradfahrer zumindest mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren rechnen, so die Forderung.
Bislang gilt für Fahrradfahrer der Alkohol-Grenzwert von 1,6 Promille. Wer weniger Alkohol im Blut hat und unauffällig fährt, muss mit keinerlei Sanktionen rechnen.
Anlass dieser Forderung ist der Beginn des Verkehrsgerichtstages in der kommenden Woche. Dort in Goslar werden rund 1900 Fachleute erwartet. Sie wollen über aktuelle Verkehrsthemen sprechen.
„Dieser Wert ist nicht mehr zeitgemäß“
„1,6 Promille, das ist schon reichlich“, meint der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm. „Dieser Wert ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt auch Jürgen Koglin, Vizepräsident des Automobil-Clubs Verkehr. „Wer kein vierrädriges Fahrzeug mehr unter Kontrolle hat, hat auch kein zweirädriges mehr im Griff.“
„Die Zeiten, in denen man auch als volltrunkener Fahrradfahrer ungeschoren davon kommt, sollten in jedem Fall vorbei sein“, verlangt auch Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates.
Auch in Berlin stößt die Forderung auf Zuspruch. „Die Höchstgrenzen sollten grundsätzlich gleich sein. In Berlin fahren so viel Busse und Bahnen, wer zu viel getrunken hat, sollte die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen“, sagte Martin Buchholz, verkehrspolitischer Sprecher der SPD. Anders sieht es Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD): „Lösungen müssen auch immer praktikabel sein“, sagte er der Morgenpost. Doch wenn die Fachleute die Absenkung der Promillegrenze forderten, werde man dies prüfen.
Rund 3500 betrunkene Fahrradfahrer jährlich bei Unfällen
Die Zahl der alkoholisierten Fahrradfahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, ist seit einigen Jahren relativ konstant. Nach einer vom ACE Auto Club Europa zum Verkehrsgerichtstag verbreiteten Studie lag sie 2010 bei knapp 3500.
Im Jahr 2013 standen von gut 77.000 Radfahrern, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, 3432 unter Alkoholeinfluss. Dieser Anteil liegt mit gut 4,4 Prozent deutlich höher als bei Auto- (2,3) und Motorradfahrern (1,4 Prozent).
Fast jeder vierte betrunkene Fahrradfahrer wies einen Alkoholwert von mehr als zwei Promille auf. Der überwiegende Anteil der Radfahrer, die alkoholisiert in Unfälle mit Personenschäden verwickelt waren, sind Männer (87,4 Prozent).
Beschwipste Radfahrer sollten schieben
Angetrunkene Radfahrer schieben ihr Velo besser nach Hause. Dazu rät Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Die rechtliche Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liege für Radler zwar bei 1,6 Promille. Ab diesem Blutalkoholwert verlieren sie ihren Autoführerschein. Gröbere alkoholbedingte Fahrfehler beginnen aber früher, sagte Kellner im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages 2015 in Goslar.
Wer Alkohol getrunken hat und einen Unfall verursacht, muss laut dem DVR-Chef aber schon mit Sanktionen rechnen, selbst wenn er weniger als 1,6 Promille intus hat. Eine aktuelle Studie zeige, dass es ab mehr als 0,8 Promille zu einer deutlichen Zunahme von groben Fahrfehlern kommt, die nüchterne Radler nicht machen.
tal/dpa




