Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch darüber, ob Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht mehr Geld vom Staat bekommen müssen.
Die seit 1993 unverändert geltenden Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge liegen um bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Sätzen.
Der Erste Senat wird nun entscheiden, ob die niedrigen Sätze das Existenzminimum unterschreiten und deshalb verfassungswidrig sind.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte Zweifel, dass 224 Euro monatlich das Existenzminimum eines Erwachsenen decken und legte das Gesetz deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vor. Der Erste Senat hatte am 20. Juni 2012 in Karlsruhe mündlich verhandelt.
Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhält, sind es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro. Schon die Hartz-IV-Sätze gelten als Existenzminimum.
Rund 130.000 Asylbewerber und geduldete Ausländer sind derzeit betroffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte Zweifel, dass 224 Euro monatlich das Existenzminimum eines Erwachsenen decken und legte das Gesetz deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vor. Der Erste Senat hatte am 20. Juni 2012 in Karlsruhe mündlich verhandelt.
Ursprünglich sollten Asylbewerber ab 1993 Naturalleistungen und nur ausnahmsweise Geldzahlungen erhalten. Als das Gutscheinsystem in der Praxis auf Schwierigkeiten stieß, stiegen jedoch die meisten Bundesländer auf Geldleistungen um.
dpa/dapd/KNA/mim



