Es ist immer das gleiche mit dem Nachbarn. Wenn Marina Schröder mit ihren beiden Kleinen für einen Ausflug das Haus verlässt und Samira und Paula im Treppenhaus mal wieder ein bisschen lauter reden, weiß die Tagesmutter ganz genau: Der Anruf der Hausverwaltung wird nicht lange auf sich warten lassen. Der Nachbar, ein älterer Herr aus dem dritten Stock, erträgt keine Kinderstimmen, kein Rufen von den zweijährigen Mädchen, kein Gebrabbel beim Treppensteigen, kein lautes Lachen. Und wenn dann auch noch der Kinderwagen im Eingangsbereich die Briefkästen verstellt, dann gibt's Ärger. Für Marina Schröder ist der Frust des älteren Herrn absolut unverständlich. „Das sind halt Kinder und meine sind auch nicht die einzigen im Haus“, sagt die 52 Jahre alte Betreuerin, „das ist nun mal ein Familienmietshaus und wenn ihm das nicht passt, muss er ausziehen.“
Die Situation, wie Marina Schröder sie in dem Wohnhaus in Spandau erlebt, ist keine Ausnahme. Tagesmütter betreuen bis zu fünf Kleinkinder in ihren Privatwohnungen, sie ermöglichen jungen Müttern, frühzeitig wieder in ihren Job zurückzukehren und beiden Eltern, Vollzeit ihrem Beruf nachzugehen. Tagesmütter füllen damit eine Leerstelle im deutschen Betreuungssystem, da viele Kitas erst Kinder ab drei Jahren aufnehmen. Die Tagespflegerinnen nehmen Kinder oft schon mit einem knappen Jahr auf mit dem Prinzip, sie in ihre eigenen Familien zu integrieren und sich intensiv in einer Kleingruppe um die Jüngsten zu kümmern. Ihre private Wohnung stellt dabei die Existenzgrundlage für ihre Tätigkeit dar. Der Geräuschpegel der Kinder kann dann aber schon mal wie bei Marina Schröder zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn führen.
Die Betreuung der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft wird zum Streitfall. Darf eine Tagesmutter rechtlich überhaupt fremde Kinder in einem Haus mit mehreren Parteien betreuen? Über diese Frage will heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden – sollte ein am Donnerstag bekannt gewordener formaler Fehler im Verfahren die Urteilsverkündung nicht noch verschieben. Dem höchsten deutschen Zivilgericht liegt die Klage der Vermieterin einer Eigentumswohnung aus Köln vor, deren Mieterin den Kinderlärm in dem Wohnhaus unerträglich findet.
Mehr Müll durch Windeln
Über der Mieterin wohne eine Frau, die fünf Kinder im Alter bis zu drei Jahren in der Tagespflege betreut. In der Vorinstanz hatte das Landgericht die Tätigkeit der Tagesmutter untersagt. Die Kinderbetreuung bedeute eine „unzumutbare Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer oder Hausbewohner“. Durch die ganztätige Pflege sei mit mehr Lärm und Schmutz im Treppenhaus, einem erhöhten Müllaufkommen durch Windeln und mit mehr Publikumsverkehr durch die Eltern, die ihre Kinder täglich bringen und wieder abholen, zu rechnen.
Völlig unverständlich, findet der Anwalt der Beklagten: „Wenn hier eine Familie mit drei Kindern leben würde – wo ist da der Unterschied? Das kann nicht richtig sein.“ Im Übrigen habe sich die Eigentümerversammlung mehrheitlich für die Tagesmutter ausgesprochen. Der Anwalt der Klägerin – bei Eigentumswohnungen haben übrigens nur die Vermieter das Recht, zu klagen – verwies allerdings darauf, dass es nicht zu einer für die Zustimmung nötigen Dreiviertel-Mehrheit kam. Bei der Tätigkeit der Tagesmutter handle es sich um ein Gewerbe, dem gemäß der Teilungserklärung die Wohnungseigentümer mit Dreiviertel-Mehrheit hätten zustimmen müssen.
Eine Tagesmutter im Haus sei eine auf Dauer angelegte und andere Belastung als eine Familie. In der Tat sei die Teilungserklärung, eine Art Grundgesetz für die Wohnungseigentümergemeinschaft, entscheidend für das Urteil, sagt Dieter Blümel von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft „Haus und Grund“ in Berlin. Wohnungseigentümer könnten auf Unterlassung klagen, wenn in der Teilungserklärung festgehalten wird, dass die Wohnung nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden darf. Entscheiden sich die Eigentümer, das Gewerbe einer Tagesmutter zu tolerieren, müsse diese Entscheidung einstimmig getroffen werden.
Sollten die Richter in Karlsruhe entscheiden, dass die Kleinkindbetreuung der Tagesmutter im Kölner Wohnhaus unzulässig ist, wäre dieses Urteil richtungsweisend für viele deutsche Tagespflegemütter. Folgeklagen hätten dann gute Aussichten auf Erfolg, so Blümle. Dabei verbringen immer mehr Kleinkinder Zeit bei Tagesmüttern. Am 1. März 2011 waren es dem Statistische Bundesamt zufolge deutschlandweit 124.000 Kinder, das sind 10,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Tagesmütter und -väter nahm um 2000 auf 42.800 zu. In Berlin arbeiten derzeit 1660 Tagesmütter, der Bezirk Tempelhof-Schöneberg weist mit 221 Plätzen die meisten Betreuungsstellen auf, Lichtenberg mit 62 die wenigsten. Generell steigt auch in der Hauptstadt die Zahl der Betreuerinnen an. Im Jahr 2010 standen noch 1436 Plätze zur Verfügung, im Jahr 2011 waren es schon 1639. Die Nachfrage steigt, viele junge Eltern wollen nicht zulange in ihren Berufen pausieren, bundesweit fehlen mindestens 130.000 Kitaplätze.
Aus der Senatsjugendverwaltung heißt es, die Tagespflege habe einen wichtigen Stellenwert und solle ausgebaut werden. Zu dem Streitfall aus Köln sagt Sigrid Klebba, Staatssekretärin für Jugend und Familie: „Eine Entscheidung gegen die Tagesmutter wäre ein falsches Signal. Es könnte der Haltung Vorschub leisten, dass Kinder eine Belästigung sind und im Wohnumfeld nicht geduldet werden müssen. Das wäre fatal.“ Klebba hoffe auf Rücksicht von beiden Seiten. Das verlange jedoch auch von den Tagesmüttern, dass sie dafür sorgen, dass die Nachbarschaft nicht unnötig belastet wird.
Nur wenige Tagesmütter mieten externe Räume an oder schließen sich mit anderen Betreuerinnen zu einem Verbund zusammen. „Die Kinder in einem familiären Rahmen zu betreuen, das ist genau das, worauf es mir bei der Tagespflege ankommt“, sagt Silvia Tietz. Sie kümmert sich seit 14 Jahren an fünf Tagen in der Woche in ihrer Wohnung in Lichtenberg um bis zu fünf Kinder gleichzeitig.
In dem 30 Quadratmeter großen Spielzimmer am Ende des Flurs sitzen drei Mädchen und ein Junge im Alter zwischen einem und drei Jahren an einem kleinen Tisch. Der wirkt wie eine Insel aus Holz, mitten in einem Meer aus Kuscheltieren, Legosteinen, Duplo, Bilderbüchern und Eisenbahnen. Es ist zehn Uhr morgens, das ist den Kleinen aber egal, sie spielen trotzdem schon Mittagessen, kochen und hantieren lautstark mit dem Plastikgeschirr und dem Kinderherd.
Die ersten Kinder kommen manchmal schon um sieben Uhr morgens, die letzten verlassen Silvia Tietz um 18 Uhr abends. „Ich muss mich ja auf die Bedürfnisse der Eltern einstellen“, sagt die 52 Jahre alte Tagesmutter. Flexibilität gehöre schon dazu. 600 Euro bekommt sie monatlich für einen Vollzeitpflegeplatz, 200 Euro davon investiert sie in Spielsachen und Essen für das Kind, 400 Euro Lohn stehen ihr zu. Wenn sie an die Urteilsverkündung denkt, habe sie schon ein recht ungutes Gefühl. Sie selbst habe zwar keine Probleme mit den Nachbarn, aber jede Einschränkung, die sie in ihrer Wohnung hinnehmen müsse, gefährde ihre Existenzgrundlage. Glücklich sei sie deshalb, dass man in Berlin von den strikten Hygienevorschriften für Tagesmütter, die Anfang des Jahres einer EU-Richtlinie folgend durchgesetzt werden sollten, wieder abgerückt sei (siehe unten).
Ist Deutschland kinderfreundlich?
So richtig könne sich Silvia Tietz aber auch nicht vorstellen, dass die Klägerin in Köln wirklich gewinne. „Der Trend geht doch in den letzten Jahren wieder mehr in Richtung Kinderfreundlichkeit.“ In der Tat fielen in den letzten Jahren Gerichtsurteile vermehrt für die Kinder aus. Wird Deutschland kinderfreundlicher? Klagen gegen Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen hat der Gesetzgeber jedenfalls bewusst erschwert. Im Juni 2011 beschloss der Bundesrat eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes. Seitdem wird von Kitas ausgehender Lärm nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ eingestuft. Kindertagesstätten dürfen nun auch in reinen Wohngebieten errichtet werden – die Lautstärke spielender Kinder ist kein Grund mehr, den Bau dort zu verbieten. Allerdings muss die Größe der Kita der Größe des Wohngebietes angemessen sein.
Tagesmutter Marina Schröder will in ihrem Wohnhaus in Spandau den Streit mit dem Nachbarn nicht eskalieren lassen. In den letzten Wochen hätten die Kinder ihn immer so nett begrüßt, wenn sie draußen auf ihn trafen. Seitdem hätten seine Beschwerden nachgelassen. Auch die Anrufe von der Hausverwaltung seien weniger geworden. Im Übrigen habe er doch selbst Enkelkinder. Wenn die durchs Haus toben, störe ihn das ja auch nicht.

![Eine Tagesmutter spielt in Hamburg auf einem Spielplatz mit von ihr betreuten Kindern (Symbolfoto vom 28.06.2006). Nach einer Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München werden 1,7 Prozent der Kinder in Westdeutschland in Tagespflege betreut, im Osten sind es 3,4 Prozent. Das Bundesfamilienministerium will 2007 ein Programm zur Qualifizierung von Tagesmüttern starten. Foto: Ulrich Perrey dpa/lno (zu dpa-Korr.: "Graubereich Tagespflege - Hamburger Projekt soll Klarheit bringen" vom 04.07.2006) +++(c) dpa - Report+++ [ Rechtehinweis: Verwendung weltweit, usage worldwide ] Eine Tagesmutter spielt in Hamburg auf einem Spielplatz mit von ihr betreuten Kindern (Symbolfoto vom 28.06.2006). Nach einer Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München werden 1,7 Prozent der Kinder in Westdeutschland in Tagespflege betreut, im Osten sind es 3,4 Prozent. Das Bundesfamilienministerium will 2007 ein Programm zur Qualifizierung von Tagesmüttern starten. Foto: Ulrich Perrey dpa/lno (zu dpa-Korr.: "Graubereich Tagespflege - Hamburger Projekt soll Klarheit bringen" vom 04.07.2006) +++(c) dpa - Report+++ [ Rechtehinweis: Verwendung weltweit, usage worldwide ]](https://img.sparknews.funkemedien.de/108272444/108272444_1423548698_v16_9_1200.jpeg)


