Zwickauer Terrorzelle

Fehlende Beweise für Mordanklage gegen Zschäpe

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Der rechtsradikalen Zschäpe lässt sich offenbar bislang keine Beteiligung an den Morden des NSU nachweisen. Ihre Verteidiger erwägen jetzt Haftbeschwerde. Außerdem soll nach dem Abtauchen des Zwickauer Neonazi-Trios das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz Fahndungsmaßnahmen der Polizei sabotiert haben.

Die zu der Zwickauer Neonazi-Zelle gehörende Beate Zschäpe kann womöglich nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden. Nach Informationen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung geht man im Bundesinnenministerium davon aus, dass sich gegen Zschäpe letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lasse. Die Zeitung berief sich auf die Spitze des Ministeriums.

Zwar war Zschäpe jahrelang gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund. Sie schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun, berichtete das Blatt.

Das würde bedeuten, dass Zschäpe die Mitwisserschaft beziehungsweise die Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ nicht nachgewiesen werden könne, zitierte die Zeitung aus den Ministeriumskreisen. Dies hätte die Folge, dass der NSU nicht als terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine terroristische Vereinigung laut Paragraf 129 a Strafgesetzbuch aus mindestens drei Menschen besteht.

Gelinge der Nachweis der Mitwisser- bzw. Mittäterschaft von Zschäpe oder anderer inhaftierter Verdächtiger nicht, seien Böhnhardt und Mundlos im juristischen Sinne als Einzeltäter zu werten, berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“. Neben Zschäpe sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft.

Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der Kronzeugenregelung auf Zschäpe bereits abgelehnt. Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend, erklärte er in Interviews. Die Kronzeugenregelung ermöglicht Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger aussagt.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge wollen Zschäpes Verteidiger möglicherweise Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen. Rechtsanwalt Wolfgang Stahl aus Koblenz sagte dem Magazin: „Aus den Ermittlungsakten, die uns bislang vorliegen, können wir keinen dringenden Tatverdacht gegen Frau Zschäpe im Hinblick auf die Bildung einer terroristischen Vereinigung herleiten. Deshalb prüfen wir natürlich, ob wir Haftbeschwerde einlegen.“

Wie das Magazin weiter berichtet, waren die untergetauchten Neonazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe 1999 bereit, auf das Angebot des Thüringer Verfassungsschutzes einzugehen, bei Strafminderung in die Legalität zurückzukehren. Dass der Deal am Widerstand der Justiz scheiterte, nahmen insbesondere Böhnhardt und Mundlos zum Anlass, im Untergrund zu bleiben. „Dann ist eh alles egal“, soll einer der beiden laut „Focus“ im kleinen Kreis geäußert haben.

Zschäpe habe indes weiter nach einer Möglichkeit gesucht, sich den Behörden zu stellen und sich NPD-Justiziar Hans Günter Eisenecker als Verteidiger genommen. Dieser habe ihr offenbar abgeraten. Zschäpes jetziger Verteidiger Stahl sagte dem „Focus“: „Herr Eisenecker soll sie vor einem Schauprozess gewarnt haben. Er verwies auf die politische Lage und prophezeite, dass es kein faires Verfahren geben wird.“

Verfassungsschutz sabotierte die Polizei

Nach dem Abtauchen des Neonazi-Trios im Februar 1998 soll das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz einzelne Fahndungsmaßnahmen der Polizei sabotiert haben. Wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, habe der Verfassungsschutz den Thüringer Neonazi-Anführer Tino Brandt über die gegen ihn gerichteten Observationsmaßnahmen der Polizei auf dem Laufenden gehalten. Brandt war damals als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig. Dem Neonazi sei demnach mitgeteilt worden, dass die Polizei ihn aus einer angemieteten Wohnung in der Nähe seines Rudolstädter Hauses heraus überwache.

Auch hätten seine Verbindungsführer vom Landesamt für Verfassungsschutz die Fahrzeuge beschrieben, die von dem polizeilichen Observationsteam benutzt wurden. Es sei sogar vorgekommen, dass Verfassungsschützer in ihren Autos die Polizisten verfolgten, die ihrerseits Brandt hinterher fuhren.

Der NPD-Funktionär und V-Mann Brandt soll vom Verfassungsschutz 2000 Mark (1022 Euro) erhalten haben. Das Geld sollte er nach Medienberichten dem Neonazi-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zukommen lassen, damit sich diese neue Pässe beschaffen können. Dazu wurde ein Mittelsmann eingeschaltet. Das Geld kam bei dem Neonazi-Trio, dem mindestens zehn Morde angelastet werden, allerdings nicht an.

( AFP/dapd/nbo )