Die Bundesregierung hat die von den Euro-Regierungen vereinbarten Verbesserungen am Euro-Rettungsschirm EFSF auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete nach Angaben von Teilnehmern Änderungvorschläge an dem Gesetz, mit dem der Rettungsschirm im deutschen Recht verankert ist.

Die Gesetzesnovelle selbst bringen die Fraktionen von Union und FDP in den Bundestag ein, damit ein schnelleres Verfahren in Bundesrat und Bundestag möglich ist. Bis Ende September soll das Gesetz durchgewunken werden.

Unter anderem werden die Garantien der Euro-Länder für den Rettungsschirm auf 780 Milliarden von 440 Milliarden Euro erhöht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Spitzenbonität des Rettungsschirms am Kapitalmarkt stets gewahrt bleibt. Zudem bekommt die EFSF vier neue Instrumente in die Hand, um die Ansteckungsgefahren der Schuldenkrise eindämmen zu können.

So soll die EFSF künftig Staatsanleihen direkt bei den Regierungen oder an den Börsen kaufen und dadurch die Kurse der Papiere stabilisieren können. Zudem soll sie den Regierungen besondere Kredite bereitstellen können, um die Banken zu rekapitalisieren. Außerdem können Euro-Länder eine Kreditlinie beantragen, die sie aber nicht ausschöpfen müssen. Bisher kann die EFSF nur Kredite an Euro-Länder ausreichen.

Unklar ist noch die Einbindung des Bundestages, der die Kontrolle über die Verwendung deutscher Steuergelder hat. Zurzeit arbeiten die Fraktionen von Union und FDP an einem Stufenmodell, das bei weitreichenden Entscheidungen etwa über einen neuen Hilfsantrag einen Bundestagsbeschluss erfordert, ansonsten aber dem Haushaltsausschuss die Aufsicht überlässt.

Reuters/jm