Stuttgart 21

Naturschützer scheitern mit Eilantrag auf Baustopp

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S21-Gegner rechnen mit "heißem Herbst"

Damit reagieren die Gegner des Bahnprojekts in Stuttgart auf die Auftragsvergabe der Bahn im Wert von 700 Millionen Euro.

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Im Streit um Stuttgart 21 haben die Gegner des Bahnprojekts einen neuerlichen Rückschlag einstecken müssen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz hatte mit einem Eilantrag den Baustopp gefordert. Das Verwaltungsgericht in Mannheim lehnte diesen jetzt ab.

Die Deutsche Bahn darf den Bau von „Stuttgart 21“ fortsetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) scheiterte mit einem Eilantrag auf einen vorläufigen Baustopp für den unterirdischen Durchgangsbahnhof vor Gericht. Es gebe keinen Anlass, der Bahn den Weiterbau zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser entnehmen wolle als in den Planfeststellungsbeschlüssen zugelassen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss. Die Planfeststellungsbeschlüsse seien auch weiterhin wirksam. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar.

Der Eilantrag der Umweltschutzorganisation hatte sich gegen das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet. Die Behörde sollte der Bahn alle weiteren Baumaßnahmen bei „Stuttgart 21“ mit sofortiger Wirkung untersagen. Hintergrund war die Wiederaufnahme der Bauarbeiten durch die Deutsche Bahn, ohne eine Änderung der Baugenehmigung am Grundwassermanagement abzuwarten.

Zuvor war bekanntgeworden, dass fast die doppelte Menge Grundwasser bei den Bauarbeiten abgepumpt werden soll. Die Bahn wollte deshalb in einem Planänderungsverfahren eine neue Genehmigung erreichen. Der BUND seinerseits forderte ein Planergänzungsverfahren, in dem er seiner Auffassung nach auch beteiligt werden müsste.

Keine Notwendigkeit für Baustopp

Der BUND habe nicht glaubhaft gemacht, dass zur Sicherung seines Beteiligungsrechts an einem weiteren Planfeststellungsverfahren ein Baustopp nötig sei, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Zwar sei nicht ausgeschlossen, dass wegen der beantragten wasserrechtlichen Änderungen ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse. Doch es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bahn vor einer Entscheidung größer dimensionierte Leitungen verlegen oder größere Mengen an Grundwasser entnehmen wolle als bislang zugelassen. Die Planfeststellungsbeschlüsse seien daher auch weiterhin wirksam.

Das naturschutzrechtliche Beteiligungsrecht des BUND im Planfeststellungsverfahren sieht das Gericht nicht als gefährdet an. Zwar sei noch nicht abschließend entschieden, ob es ein Planänderungsverfahren geben werde, hieß es. Das Eisenbahnbundesamt habe aber vorsorglich darauf hingewirkt, dass die Bahn ein solches Verfahren beantrage. Daher bestünden keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass das Beteiligungsrecht des BUND umgangen werden soll.

Kommunikationsbüro: Wir haben Baurecht und bauen weiter

Das Kommunikationsbüro für das Bahnprojekt erklärte, die schwerwiegenden Bedenken, die Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bezüglich der Gültigkeit der Baugenehmigung geäußert habe, hätten sich nun juristisch erledigt. Dies gelte auch für die Forderung von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) nach einem neuen Genehmigungsverfahren. „Wir haben Baurecht und werden das Projekt fortführen, so wie es notwendig, sinnvoll und richtig ist“, betonte ein Sprecher. Der erneute Versuch des BUND, den Bau zeitlich zu verzögern und zu behindern, sei „klar fehlgeschlagen“.

( dapd/cb )