Das Sexualstrafrecht soll verschärft werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will ihren Gesetzentwurf zur Reform der Vergewaltigungsstrafbarkeit noch heute an die Länder und Verbände weiterleiten. Diese sollen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Der Entwurf, der dem RND vorliegt, sieht zudem vor, künftig auch verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen.

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Verjährungsfrist für Vergewaltigung soll auf 20 Jahre steigen

Die SPD-Politikerin hatte unlängst gesagt, dass sie eine fünfjährige Verjährungsfrist für Vergewaltigung für zu kurz hält. Sowohl für Vergewaltigungen als auch gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll die Verjährungsfrist künftig einheitlich zwanzig Jahre betragen. 

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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„Es darf nicht sein, dass solche schweren Verbrechen ungesühnt bleiben, nur weil die Betroffene erst Jahre später erfährt, was ihr angetan wurde“, sagte Hubig dem RND. Der Ministerin zufolge sollen auch die Mindeststrafen für Gruppenvergewaltigungen und Vergewaltigungen mit Folge einer Schwangerschaft erhöht werden. 

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Hubig: Auch Strafen für Einschüchterung und Bedrängung geplant

Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich künftig dann strafbar machen, „wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen“, zitiert der RND aus dem Entwurf.

Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können. Es gehe dabei nicht um „missglückte Komplimente“, heißt es demnach. „Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel – das gilt für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Bedrohung“, sagte Hubig.

pau/dpa