Die Bundesregierung hat im vergangenen Monat Tausende Briefe an Syrerinnen und Syrer in Deutschland verschickt. Darin wird den Geflüchteten ihr Schutzstatus aberkannt. Das geht aus einem Bericht der „Bild“-Zeitung hervor. Das Dokument vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird betitelt als „Bescheid“. Darunter sind drei Entscheidungen des BAMF aufgeführt: „Die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wird entzogen.“ „Der Status subsidiären Schutzes wird nicht zuerkannt.“ Und: „Abschiebungsverbote nach Aufenthaltsgesetz liegen nicht vor.“

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Ein solcher 16-seitiger Bescheid liegt der Zeitung vor. Demnach haben Syrerinnen und Syrer dieses Schreiben erhalten, die polizeilich aufgefallen sind – oder Menschen, die Deutschland kurzzeitig verlassen haben und dann wieder eingereist sind. Nach Ansicht des BAMF ist der Bürgerkrieg in Syrien durch den Sturz des Assad-Regimes vorbei, eine Rückkehr nach Syrien sei daher wieder zumutbar. In dem Schreiben beziffert das BAMF laut „Bild“ die Lebensgefahr von Rückkehrern auf 0,017 Prozent.

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Zwar herrsche Lebensmittelknappheit, die Lebenshaltungskosten seien hoch, die Stromversorgung brüchig und Wohnraum sei knapp. Die Lebenshaltungskosten für eine fünfköpfige Familie lägen laut Amt bei 554 Euro monatlich außerhalb der Hauptstadt. Daher befindet die Behörde, so zitiert die „Bild“ aus dem Brief: „Insgesamt besteht daher keine existenzielle Notlage.“ Auch die Programme für freiwillige Rückkehrer werden laut Informationen der Zeitung in dem Schreiben aufgelistet: Es gibt 200 Euro Reisebeihilfe für Erwachsene, wer unter 18 Jahre alt ist, erhält 100 Euro. Hinzu kommen 1000 Euro Starthilfe für Erwachsene sowie 500 Euro für Minderjährige – maximal 4000 Euro für Familien.

Bei zahlreichen Menschen könnte nun der Flüchtlingsschutz nach Paragraph 3 des Asylgesetzes widerrufen oder zurückgenommen werden. Auch der schwächere Schutz, der subsidiäre Schutz, läge nicht vor, so ergeht es aus dem Bescheid. Adressaten eines solchen Bescheids droht nicht die unmittelbare Abschiebung. Es ist möglich, beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid zu klagen. Das wird laut dem Asylanwalt Philipp Pruy bereits getan. Pruy sagte der „Bild“: „Wir sehen seit einigen Wochen einen starken Anstieg an Aberkennungsverfahren bei Syrern. Derzeit läuft dadurch eine massive Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte zu.“

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Organisationen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) haben sich in den vergangenen Wochen immer wieder dafür ausgesprochen, den Schutzstatus für syrische Flüchtlinge zunächst beizubehalten. „Zwar haben sich die Verhältnisse in Syrien seit dem Machtwechsel Ende 2024 verändert“, sagte die UNHCR-Vertreterin in Deutschland, Katharina Thote, Ende September. „Die Entwicklungen in der Sicherheits- und Menschenrechtslage sind nach unserer Auffassung jedoch noch nicht grundlegend, stabil und dauerhaft genug für einen solchen Schritt.“

viv