„Ich hatte Zweifel von Tag eins an“, sagt Peter Schulenberg. „Das war ja auch Beweggrund, das Verschiebungsangebot zu machen.“ Der 75 Jahre alte, eher kleine Herr im dunklen Anzug ist Vorstandsvorsitzender des Ticketunternehmens CTS Eventim. Statt in einem geräumigen Büro sitzt er an diesem Tag in einem holzvertäfelten Gerichtssaal des Landgerichts Berlin. Er ist einer der Hauptbelastungszeugen im Strafprozess gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer und seinen damaligen Staatssekretär wegen Falschaussage. Die Angeklagten sollen vor dem Maut-Untersuchungsausschuss gelogen haben.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die Zweifel betreffen das Vertragsverfahren rund um die Pkw-Maut im Jahr 2018. Scheuer schloss die Verträge mit den Mautbetreibern bereits Ende 2018 ab, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu dieser Zeit noch die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens prüfte. Eine Ungeduld mit extrem kostspieligen Folgen: Der EuGH erklärte das Vorhaben für rechtswidrig, die Verträge wurden gekündigt, der Bund zahlte 243 Millionen Euro Schadensersatz. Und dass, obwohl es laut Anklage ein Verschiebungsangebot gegeben haben soll. Daran können Scheuer und Scholz sich laut eigenen Aussagen nicht erinnern.

Neue Entwicklungen im Prozess gegen Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer: Zwei Hauptbelastungszeugen widersprachen ihm vor dem Landgericht Berlin. Im Juni 2019 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die geplante Pkw-Maut für rechtswidrig. Scheuer wird vorgeworfen, im Untersuchungsausschuss wahrheitswidrig ausgesagt zu haben – unter anderem dazu, ob die Betreiber ihm angeboten hatten, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen. In der Folge des Urteils entstand ein Millionen-Schaden für den Steuerzahler. Redaktionsvolontärin Linda Pfleger war vor Ort und berichtet, was die Chefs der Mautbetreiber-Firmen ausgesagt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verschiebungsangebot sei von Scheuer abgelehnt worden

Sehr wohl daran erinnern wollten sich nun Georg Kapsch und Peter Schulenberg. Die beiden Chefs der Maut-Betreiberfirmen bestätigten unabhängig voneinander, dass es ein Verschiebungsangebot gegeben habe. Schulenberg habe dieses spontan und ohne vorherige Abstimmung bei dem Treffen im November 2018 im Besprechungszimmer des Ex-Verkehrsministers gemacht, um die Vertragsverhandlungen am Laufen zu halten. Es laufe ohnehin das EuGH-Verfahren, „warten wir“, habe er gesagt. „Ich hatte nicht nur eine Schrecksekunde, sondern mehrere“, schildert der Unternehmer Georg Kapsch seine damalige Überraschung darüber. „Ich selbst hätte den Vorschlag nicht gemacht und verstehe es bis heute nicht. Aber ich bin ein kleiner Österreicher, vielleicht wusste Herr Schulenberg ja mehr als ich. Deshalb habe ich nichts gesagt und ihn machen lassen.“ Der 67-jährige „kleine Österreicher“ ist Geschäftsführer der KAPSCH-Group und zählt zu den reichsten Personen dieses Landes. Für das etwa 45-minütige Treffen sei er extra nach Berlin geflogen. „Wenn der Minister ruft, komme ich“, sagt er dem Gericht in seinem Wiener Dialekt.

Übereinstimmend berichten sowohl Kapsch als auch Schulenberg, dass das Ministerium das Verschiebungsangebot direkt ablehnte. Sie sollten sich keine Sorgen machen. Es gebe zwei Gutachten, die die Maut als europarechtskonform eingestuft hätten. Das klappe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Außerdem könne man nicht warten. Scheuer habe erklärt, dass man die Maut keinesfalls erst im darauffolgenden Wahljahr einführen könne.

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„Das war eine absolute Unverschämtheit“

Es habe eine angenehme Atmosphäre bei dem Treffen im November 2018 geherrscht. Damit war es spätestens dann vorbei, als Scheuer Kappsch und Schulenberg nach dem EuGH-Urteil einige Monate später die Kündigung offenbarte. Zu diesem Gespräch sei der Ex-Minister sehr blass und höchst unsicher erschienen, mit einem kleinen Zettel in der Hand. „Es war ihm deutlich anzusehen, dass es ihm unangenehm war“, erzählt Schulenberg.

Es ist das erste Mal, dass sich Scheuers bis dahin konzentriert-ernste Miene an diesem Tag verändert. Mit leicht empörtem Gesichtsausdruck rutscht er auf seinem Stuhl zurecht. Schulenberg fährt fort: Die Kündigung sei „aus Gründen der Schlechtleistung“ erfolgt. Vertraglich war von vornherein festgelegt, dass der Bund das Risiko trage. Eine sogenannte Schlechtleistung habe zur Folge gehabt, dass die Kündigung fristlos möglich sei und keine Entschädigung nach sich zöge. Laut Schulenberg „ein Foulspiel, eine absolute Unverschämtheit“, da es nachweislich keine Schlechtleistung gegeben habe. Außerdem habe Scheuer darum gebeten, bei Presseanfragen offiziell zu sagen, dass auch die beiden Firmen einen Vertragsschluss in 2018 anvisiert hätten. Scheuer regt sich erneut, fixiert Schulenberg Kaugummi kauend mit ernstem Blick. Das habe Schulenberg als unfreundliche Drohung mit einem Rufschaden verstanden. „Es war ein Weglaufen aus der Verantwortung. Man wollte uns den Schwarzen Peter zuschieben.“

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Zeuge im Scheuer-Prozess: „Es kann einem ja leid tun, wie es sich für Scheuer entwickelt hat.“

Äußerungen, die die Staatsanwaltschaft dazu veranlassen, Schulenberg ganz direkt nach einem Motiv zu fragen. „Es wirkt manchmal so, als wären Sie persönlich angefasst“, meint der Staatsanwalt. Schulenberg verneint bestimmt. Natürlich sei er damals zunächst empört über die überraschende Kündigung gewesen. Er hätte jedoch überhaupt keinen Anlass, falsche Angaben zu machen. „Ich bin nicht nachtragend oder rachsüchtig. Es kann einem ja leidtun, wie es sich für Scheuer entwickelt hat.“

Im weiteren Prozess wird es auf Motive und Glaubwürdigkeit von Zeugen und Angeklagten ankommen. Ob Scheuer und sein damaliger Staatssekretär Schulz vor dem Untersuchungsausschuss gelogen haben, muss das Gericht aus den äußeren Umständen schließen. Dafür sind nicht nur die Aussagen der beiden Hauptbelastungszeugen Kapsch und Schulenberg relevant, sondern auch die weiterer Beteiligter. Personen, denen Kapsch und Schulenberg danach von dem Treffen erzählt haben. Sie sind für die weiteren neun angesetzten Verhandlungstage geladen. Doch zunächst ist für den Prozesstag am Mittwoch damit zu rechnen, dass die Verteidigung Kapsch und Schulenberg sehr intensiv befragen wird – um mögliche Widersprüche in ihren Aussagen aufzudecken und ihre Glaubhaftigkeit damit zu erschüttern. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.