Mehrere Wirtschaftsverbände haben in einem Brief an Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) davor gewarnt, die geplante Plastiksteuer „im Schnellverfahren“ ohne Ressortbeteiligung und Kabinettsbeschluss umzusetzen. Das Kanzleramt müsse das Bundesfinanzministerium hier stoppen, forderten etwa der Bundesverband der deutschen Ernährungsindustrie, der Handelsverband Deutschland sowie die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Ein aktueller Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass ab Juli 2027 für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden. „Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dabei geht es um drei Millionen Tonnen Kunststoffabfälle, die jährlich in Deutschland versteuert werden könnten. Der Entwurf soll noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Steuer soll Verbrauch von Kunststoffverpackungen senken und Steuereinnahmen erhöhen

Außerdem will die Koalition durch die Steuer weitere Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen. Für 2027 rechnet die Koalition mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro, ab 2028 sollen die Mehreinnahmen bei 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen. Damit könnte der Bund mit der Plastiksteuer noch höhere Einnahmen erzielen als mit der geplanten Zuckersteuer, die rund 1,2 Milliarden Euro bringen soll.

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Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz. „Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Kunststoffverpackungssteuer auf Einwegverpackungen beschränkt bleibt und keinesfalls auf Mehrweg erhoben wird“, sagte eine Sprecherin der Organisation. Nach Ansicht der Umwelthilfe müsse die Steuer auf Papier, Pappe und Karton sowie auf Metalle wie Aluminium und Weißblech ausgeweitet werden.

Wirtschaftsverbände kritisieren kurzfristige Einführung der Plastiksteuer

Die Verbände erklärten in ihrem auf den 2. Oktober datierten Brief an Kanzleramtsministerin Warken, „nach den uns vorliegenden Informationen“ wolle das Finanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestags kurzfristig eine Formulierungshilfe zur Einführung der neuen Steuer zuleiten – sie solle dann als Änderungsantrag in das bereits laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden. „Wir bitten Sie dringend, darauf hinzuwirken, dass eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite nicht auf diesem Weg in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.“

Die Verbände forderten stattdessen, zuvor die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats zu prüfen – einschließlich des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, des Personal-, IT- und Vollzugsbedarfs der Zollverwaltung sowie möglicher Auswirkungen auf Materialsubstitution, Verpackungsgewicht, Recyclingfähigkeit und Treibhausgasemissionen. Den Brief unterzeichneten acht Verbände, darunter auch die Zoll- und Finanzgewerkschaft. jhae/dpa/afp