Eine heimliche Tonaufnahme, womöglich nie gesicherte Telefondaten und der erste offene Angriff auf die neue Sonderermittlerin: Im Vergewaltigungsskandal an der amerikanischen Elite-Universität Cornell im Bundesstaat New York tauchen knapp zwei Jahre nach jener Nacht im Verbindungshaus Chi Phi immer neue Fragen darüber auf, wie sorgfältig (oder schludrig) Polizei und Staatsanwaltschaft 2024 überhaupt ermittelt haben.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Gleichzeitig geschieht etwas, das sich kaum noch zurückdrehen lässt. Die sieben beschuldigten jungen Männer sind längst namentlich bekannt. Noch bevor ein Strafgericht über einen von ihnen geurteilt hat, stehen sie vor einem anderen Tribunal – dem der Öffentlichkeit.
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Cornell-Skandal in den USA: Mitschnitt eines Telefonats bekannt geworden
Besonders heikel ist eine jetzt bekannt gewordene Aufnahme eines Telefongesprächs zwischen „Jane Doe“, wie die Klägerin in den Gerichtsakten heißt, und Matthew Ingalls, einem der sieben Beschuldigten. Wenige Wochen nach der mutmaßlichen Tat versucht die junge Frau darin, ihre lückenhaften Erinnerungen an die Oktobernacht 2024 zu ordnen. Ingalls widerspricht ihr in zentralen Punkten und stellt infrage, ob die Erinnerungen beider zuverlässig sind. Die Aufnahme beweist weder eine Vergewaltigung noch das Gegenteil.

Bedeutsamer könnte sein, was mit ihr anschließend geschah: Nach Angaben von Jane Does Anwalt bekam die Staatsanwaltschaft sie offenbar nie zu hören. Hinzu kommen Schreiben der Cornell-Polizei an die Telekommunikationsunternehmen Verizon und T-Mobile, mit denen Telefondaten gesichert werden sollten. Ob diese Aufforderungen je abgeschickt wurden, ist bislang nicht geklärt.
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Es geht damit längst nicht mehr nur um die Frage, was in jener Nacht geschah. Es geht auch darum, was die Ermittler danach taten – oder unterließen. New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul hat deshalb Generalstaatsanwältin Letitia James zur Sonderermittlerin gemacht.
Auch deren Rolle wird nun zum Streitfall. Andrew Miltenberg, Anwalt des Beschuldigten Gillio Lopes, verlangt bereits ihren Rückzug. James habe durch ihre öffentlichen Äußerungen bereits den Eindruck erweckt, auf Seiten Jane Does zu stehen. James dagegen verspricht eine Untersuchung allein nach Fakten und Recht.
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Cornell: Keiner der sieben Studenten ist bisher strafrechtlich angeklagt
Das klingt beinahe altmodisch nüchtern angesichts dessen, was außerhalb der Ermittlungszimmer passiert. Matthew Ingalls. Jonathan Newell. Winston Lee. Gillio Lopes. Diego Sarabia. Scott Norris. Scott Kretzschmar – alle sieben Namen der Tatverdächtigen stehen in der Zivilklage. Alle sieben sind dadurch öffentlich geworden. Keiner der Männer ist bis heute strafrechtlich angeklagt. Alle bestreiten beziehungsweise bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Und doch hat ausgerechnet dieser juristisch noch offene Fall im Internet und in Teilen der amerikanischen Medien längst Gesichter bekommen.
News aus den USA
Dabei lohnt eine Unterscheidung: Die Studentenzeitung „Cornell Daily Sun“ nennt die sieben mit voller Absicht beim Namen. Ein Leitartikel des Uni-Blatts begann demonstrativ mit ihrer Aufzählung. Das Blatt recherchiert inzwischen detailliert, welche Sanktionen Cornell in seinen internen Verfahren gegen die Beteiligten verhängt hat. Das mag hart wirken, ist aber etwas anderes als bloße Boulevardjagd: Die Namen stehen in öffentlich zugänglichen Gerichtsunterlagen, die Sanktionen ergeben sich aus mehr als tausend Seiten interner Ermittlungsakten, die inzwischen von Medien ausgewertet wurden.

Uni-Skandal: Universität traf sehr unterschiedliche Entscheidungen
Diese Unterlagen zeigen, wie problematisch das populäre Etikett der „Cornell Seven“ ist. Es suggeriert sieben gleichartige Fälle. Tatsächlich traf die Universität sehr unterschiedliche Entscheidungen. Ingalls und Newell etwa wurden ausgeschlossen. Das universitätsinterne Gremium hielt beide wegen sexueller Übergriffe für verantwortlich. Winston Lee wurde für zwei Jahre suspendiert, Gillio Lopes für drei Semester; beide erhielten zusätzliche Auflagen und Bewährungszeiten. Diego Sarabia hatte seinen Abschluss bereits gemacht und bekam ein dreijähriges Campusverbot. Bei Scott Norris und Scott Kretzschmar fiel die Reaktion erheblich milder aus. Sie wurden nicht ausgeschlossen und nicht suspendiert. Cornell verhängte lediglich Kontaktverbote, verpflichtete sie zu Schulungsmodulen und ließ sie „reflection papers“ schreiben; sprich: Besinnungsaufsätze über sich und das Geschehen.
Kretzschmar wurde nach den vorliegenden Unterlagen nicht eines sexuellen Übergriffs, sondern versuchter sexueller Ausbeutung für verantwortlich befunden. Schon deshalb ist die hie und da zu lesende Erzählung, sieben mutmaßliche Vergewaltiger seien mit ein paar Aufsätzen davongekommen, sachlich falsch. Ebenso falsch wäre allerdings der Eindruck, Cornell habe alle Vorwürfe als unbegründet abgetan. Zwei Ausschlüsse und zwei lange Suspendierungen sprechen eine deutliche Sprache.

USA: Strafverfahren kennen Regeln – ein digitaler Pranger vor allem Geschwindigkeit
In manchen Boulevard-Medien geht diese Differenzierung zunehmend verloren. Dort werden einzelne Männer inzwischen selbst zur Geschichte. Gillio Lopes wurde auf dem Campus von einer jungen Frau verfolgt und vor laufender Kamera mit den Vorwürfen konfrontiert. Sie beschimpfte ihn, das Video verbreitete sich anschließend weit über die Universität hinaus. Andere Medien arbeiten Lebensläufe ab, suchen frühere Schulen, Studienwege und persönliche Hintergründe der Beschuldigten zusammen. Fotos zirkulieren. Websites bündeln Namen, Bilder und biografische Details. In sozialen Netzwerken genügt das Etikett „Cornell Seven“ inzwischen häufig als vermeintliches Urteil.
Der Fall zeigt damit in zugespitzter Form ein Problem, das weit über Cornell hinausreicht. Ein Strafverfahren kennt Beweisregeln, Verteidigungsrechte, Richter und die Unschuldsvermutung. Ein digitaler Pranger kennt vor allem Geschwindigkeit. Er kann Menschen öffentlich brandmarken, bevor entschieden ist, ob ihnen eine Straftat nachzuweisen ist. Das ist keine abstrakte Gefahr. Die „Washington Post“ berichtet von Todesdrohungen gegen Beschuldigte.
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US-Generalstaatsanwältin übernimmt einen Fall, der politisiert und emotionalisiert
Zugleich erhält auch Jane Doe nach Angaben ihres Anwalts Drohungen; im Internet wird versucht, ihre Identität aufzudecken. Das öffentliche Tribunal hat damit längst beide Seiten erfasst. Darin steckt für Staatsanwältin Letitia James, eine Lieblingsfeindin von US-Präsident Donald Trump, die eigentliche Schwierigkeit. Sie übernimmt keinen unbefleckten Fall. Cornell politisiert, emotionalisiert und personalisiert seit Wochen die Vereinigten Staaten. Gouverneure, Senatoren, Studenten, Anwälte und Medien beziehen Position. Sieben junge Männer sind inzwischen in Suchmaschinen dauerhaft mit dem Wort „Vergewaltigung“ verbunden.
James muss nun rekonstruieren, welche Beweise die Polizei 2024 hatte, welche sie übersah und welche womöglich nie bei der Staatsanwaltschaft ankamen. Erst danach stellt sich die Frage, ob die Beweislage für Anklagen reicht. Für Teile der Öffentlichkeit ist diese Reihenfolge längst umgekehrt: Die Namen stehen schon fest. Nur das Urteil fehlt noch.













