- In Sachsen-Anhalt hat die AfD unter Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die meisten Stimmen bekommen
- Die absolute Mehrheit hat die Rechtsaußenpartei aber verpasst
- Wie der Landtag zusammenkommt – und welche Besonderheiten bei der Wahl des Ministerpräsidenten gelten
Die Wahl in Sachsen-Anhalt ist vorbei. Die Menschen im Land haben ihre Stimmen abgegeben – und entschieden. Nach der Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Endergebnisses haben die Abgeordneten eine Woche Zeit, ihre Wahl anzunehmen. Der Landtag in Magdeburg tritt in seiner neuen Zusammensetzung erstmals am 6. Oktober 2026 zusammen. Denn: Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt gibt vor, dass der neue Landtag 30 Tage nach der Wahl zur ersten Sitzung zusammentreten muss. Bis dahin bleibt das Parlament in seiner bisherigen Zusammensetzung handlungsfähig.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Eröffnet wird diese Sitzung von der Alterspräsidentin oder dem Alterspräsidenten, das ist der oder die am längsten im Landtag vertretene Abgeordnete. Zu ihren oder seinen Aufgaben zählt es etwa, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen und über die Tagesordnung abstimmen zu lassen.
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Sachsen-Anhalt: Keine Frist für die Wahl des Ministerpräsidenten
Anschließend wird unter anderem die Landtagspräsidentin oder der -präsident gewählt. In der ersten Sitzung kann auch die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident gewählt werden, dies ist jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben in Sachsen-Anhalt nicht zwingend. Seit der Parlamentsreform 2020 ist nicht mehr vorgeschrieben, wann die Wahl stattfinden muss – davor galt eine Frist von 14 Tagen ab der ersten Landtagssitzung.
Mit dem Zusammentreten des neu gewählten Landtags beginnt die neue Wahlperiode. Der bisherige Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und seine Ministerinnen und Minister bleiben aber laut Landesverfassung so lange geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung ihre Arbeit aufnimmt.
Absolute Mehrheit bei Ministerpräsidenten-Wahl erforderlich
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird in geheimer Wahl vom Landtag gewählt. Für den ersten Wahlgang braucht es die Mehrheit der Stimmen aller Landtagsmitglieder. Wird diese nicht erreicht, muss innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang stattfinden. Meist geschieht dies direkt am selben Tag. Auch in einem zweiten Wahlgang benötigt die Kandidatin oder der Kandidat wiederum die absolute Stimmenmehrheit.
Kommt diese erneut nicht zustande, muss der Landtag innerhalb der nächsten 14 Tage über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden – also über seine Auflösung. Zu dieser kommt es abermals nur mit absoluter Mehrheit. Ansonsten muss unverzüglich ein weiterer und damit dritter Wahlgang für die Ministerpräsidentschaft durchgeführt werden. Hierfür braucht es dann schließlich keine absolute Mehrheit mehr: Gewählt ist dann, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält.
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Sachsen-Anhalt übernimmt am 1. Oktober den MPK-Vorsitz
Am 1. Oktober übernimmt Sachsen-Anhalt für ein Jahr turnusgemäß den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). In der Runde kommen die Regierungschefs der 16 Bundesländer mehrmals im Jahr zu Beratungen zusammen, teilweise gemeinsam mit dem Bundeskanzler. Die ersten Sitzungen des Bundesrats nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt finden am 25. September und am 16. Oktober statt.











